Rapport sur les résultats
Consultation 2009/20: Révision urgente de la loi fédérale sur l'assurance-maladie (LAMal) · 54 pages
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Zum Inhalt der Massnahmen:
Behandlungsgebühr: Wir haben bisher keine konkreten Daten darüber gesehen, wie das wirken soll. Die Wirksamkeit ist eine reine These. Sie haben Schweden erwähnt. Zu Schweden muss man sagen, dass man für die Bevölkerung vorher keine Anreize hatte. Dort hat man erstmals überhaupt Anreize eingeführt. Die Situation ist ganz anders in der Schweiz. Was feststeht: Die Aufwände in den Spitälern werden riesig sein. Wir haben bereits Abklärungen gemacht. Wir rechnen mit rund zehn bis zwanzig Franken pro Inkasso für diese ambulanten Gebühren, über alle ambulanten Konsultationen also mit Verwaltungskosten von rund einer halben Milliarde Franken. Das Problem bei den Spitälern ist, dass sie unterschiedlichste Inkassostellen haben müssen. Sie werden das ganze bar zahlen müssen, sonst können sie’s streichen. Dann fällt der psychologische Effekt – wie Sie ihn nennen – nämlich weg. Aus vielen Wirtschaftsstudien weiss man, dass dieser psychologische Effekt nur zu Tage tritt, wenn es sich um eine unerwartete, überraschende Handlung handelt. Sobald eine Gewohnheit besteht, ist dieser Effekt wieder weg. Das wird sich innert Kürze auch im Gesundheitswesen wieder retablieren, wie man in Deutschland gesehen hat. Diese Cash-Vorauszahlung wird innerhalb von ein, zwei Jahren keinerlei Wirkung mehr haben, wenn sie sich zu Beginn überhaupt einmal einstellt.
Für die Spitäler werden sich weiter Sicherheitsfragen stellen. Ein Uni-Spital wird pro Tag rund CHF 20'000.– bar-Inkasso machen müssen, wenn man die Massnahme so umsetzt, wie Sie es vorschlagen. Spitäler sind heute keine Banken. Schon rein die Sicherung beispielsweise für Medikamente musste massiv eingeführt werden. Dann käme jetzt offenbar auch noch die Sicherheit für das Bargeld hinzu. Und der letzte Punkt, ein ganz wesentlicher: Die vorliegenden Ausnahmen für die Behandlungsgebühr. Es gibt weitere Ausnahmen, die gar nicht erwähnt sind, da es sich um Leistungen nach anderen Gesetzen handelt. Das muss das Spital in Zukunft vorher abklären. Man muss versicherungstechnisches Fachwissen im Spital etablieren, damit man die Vorabklärungen machen kann, ob im Einzelfall eine Inkasso-Gebühr anfällt oder nicht. Über das Ganze gesehen müssen in etwa zwei Drittel der Fälle das Inkasso gemacht werden und in einem Drittel der Fälle nicht. Das müssen sie vorher jeweils triagieren und wissen, wo man das machen kann.
Die vorhin teilweise erwähnte Steuerungswirkung oder Differenzierung, je nach Behandlungsstruktur, lehnen wir definitiv ab. Aus unserer Sicht kann es nicht sein, dass man über solche Gebühren Strukturpolitik betreibt. Es geht darum, wo die Leistungen effizient erbracht werden, und nicht dass man Patienten dorthin steuert, wo das der Politik gefällt.
Bezüglich der Tarifsenkung sehen wir eigentlich keinen Grund eine solche Massnahme zusätzlich einzuführen. Es gibt heute das Verhandlungsprinzip: Wenn man sich nicht einigen kann, kann der Staat eingreifen. Wenn sie sagen, man müsse zusätzlich intervenieren, wäre es ehrlicher zu sagen, man will von Anfang an Staatstarife. Mit dem Mechanismus, den Sie vorschlagen, betreiben sie wiederum Strukturpolitik. Sie werden diese ambulanten Bereiche, zu denen man eine Verlagerung hin entwickelt, durch tiefere Preise bestrafen. Letztlich heisst das wieder, dass man Strukturpolitik betreibt.
Die Planung der Spitalambulatorien ist auch eine Verstaatlichungsmassnahme. Wir kennen keine sinnvollen Kriterien, wie das gemacht werden soll. Wie auch schon erwähnt wurde, bezieht sich der Art. 39 auf Spitäler gemäss Spitalliste. Alle ambulanten Strukturen, die nicht darunter fallen würden, könnten dann trotzdem weiterhin in keiner Art und Weise geplant werden. Das soll allerdings kein Votum sein, das Gesetz noch auszuweiten. Im Gegenteil will ich damit sagen, dass diese Planung keinen Sinn macht.
Die telefonischen Dienste erachten wir als sehr prüfenswert, wobei man sagen muss, dass diese heute schon weitgehend existieren, wie wir auch von den Versicherern schon gehört haben. Es stellt sich die Frage, wieso man das gesetzlich vorschreiben muss. Wenn es wirklich sinnvoll und wirksam ist, wird es ja hoffentlich gemacht. Mit unserer Spitalerfahrung stellen wir uns immer Fragen zu statistischen Zuteilungen: Wieso wird das statistisch den Verwaltungsgebühren zugeordnet? Die Spitäler haben gute Erfahrungen, wie man Statistiken manipulieren kann. Es wäre schon ehrlicher zu sagen, dass es hier um medizinische Leistungen geht und nicht um Verwaltungsleistungen von Versicherungen.