Rapport explicatif
Consultation 2011/64: Modification de l'Ordonnance concernant les éléments de protection industrielle et les éléments mobiles applicables à l'importation de produits agricoles transformés ainsi que de l'Ordonnance sur les contributions à l'exportation · 11 pages
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Bericht Anhörung
Mit der Schaffung einer Zollbegünstigung ist gewährleistet, dass die Nahrungsmittelindustrie Eier und Eiprodukte weiterhin zu wettbewerbsfähigen Preisen beschaffen kann und somit die eierhaltigen Verarbeitungsprodukte auf den Märkten im In- und Ausland weiterhin konkurrenzfähig bleiben. Die Zollbegünstigung sowie die Aufhebung der beweglichen Teilbeiträge für Eier in Verarbeitungsprodukten haben positive Auswirkungen auf die Konsumenten, vorausgesetzt die Preisreduktion werden weitergegeben. Für die Schweizer Eierverarbeiter, welche importierte Schaleneier aufschlagen und an die Nahrungsmittelindustrie weiterverkaufen, könnte die Schaffung der Zollbegünstigung für aufgeschlagene Eier zu einem erhöhten Importdruck führen.
Bei einer Ausweitung des besonderen Verfahrens im aktiven Veredelungsverkehr auf Eier und Eiprodukte würden der Exportindustrie weiterhin Rohstoffe zu wettbewerbsfähigen Bedingungen zur Verfügung stehen, während sich für den Inlandmarkt nichts ändert. Die Auswirkungen auf die Eierproduzenten wären klein, da bereits unter dem geltenden Regime Gebrauch von Veredelungsverkehr gemacht wird und kaum Ausfuhrbeiträge bezahlt werden. Im Gegensatz zur Schaffung einer Zollbegünstigung könnten jedoch die inländischen Konsumenten bei einer Ausweitung des besonderen Verfahrens von keinen tieferen Preisen für eierhaltige Verarbeitungsprodukte profitieren.
Für die Eiweiss- und Fettkomponenten von Magermilch, die in landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten exportiert wird, wurde in den letzten fünf Jahren Ausfuhrbeiträge von 5 bis 15 Mio. CHF gewährt. Diese Ausfuhrbeiträge fallen für die Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie, welche Magermilch verarbeiten, weg. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Nahrungsmittelunternehmen ihre Rezepturen aufgrund der Änderung der Ausfuhrbeitragsverordnung weitgehend anpassen werden, was die wirtschaftlichen Auswirkungen reduzieren dürfte.
Die Änderungen der Bestimmungen betr. Verfahren führen zu einer optimaleren Verwendung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, was positive wirtschaftliche Auswirkungen hat.
Die übrigen Änderungen haben keine wirtschaftlichen Auswirkungen.
7. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt11
Durch die Verkleinerung des Referenzpreisunterschieds für Drittländer bei Pflanzenfett resultiert eine Mindereinnahme bei den beweglichen Teilbeträgen von ca. 1 Millionen Franken pro Jahr.
In Bezug auf Eier und Eiprodukte werden einerseits die Ausfuhrbeiträge beseitigt. In den letzten Jahren wurden für Eier und Eiprodukte pro Jahr Ausfuhrbeiträge von rund 140'000 bis 300‘000 CHF gewährt. Dies hat aber keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, da die frei werdenden Budgetmittel für den Ausgleich des ungedeckten Rohstoffpreisnachteils bei anderen Grundstoffen eingesetzt werden. Die Schaffung einer Zollbegünstigung für Eier und Eiprodukten, welche zur Weiterverarbeitung bestimmt sind, würde zu Mindereinnahmen bei den Zolleinnahmen von ca. 9-10 Mio. CHF führen. Die Aufhebung der beweglichen Teilbeträge für Eier hätte zusätzliche Zollertragsausfälle von ca. 2 Mio. CHF pro Jahr zur Folge. Die Schaffung einer Zollbegünstigung für Eier und Eiprodukte führt zudem zu einem gewissen administrativen Mehraufwand für die Verwaltung und bei den Zollbeteiligten. Bei einer
11 Die Erträge aus Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln für die Jahre 2009-2016 sind zweckgebunden. Sie werden für die Finanzierung von Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich oder eines WTO-Abkommens verwendet (Art. 19a LWG, SR 910.1) 2011-05-20/295 \ COO.2101.104.5.2699395 10/11