Rapport sur les résultats
Consultation 2013/146: Ordonnance sur l'adaptation de structures tarifaires dans l'assurance-maladie · 84 pages
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Remarques relatives à l’article 4 Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Cantons
Der geplante Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Oktober 2014 erscheint unglücklich. Die AI
Standeskommission zieht ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2015 vor.
Organisations de la santé publique
(…) ist es sicher richtig, dass für die IT-gestützte Einführung der revidierten Tarifstruktur GDK den Tarifpartnern ebenfalls genügend Zeit einzuräumen.
Die vorgesehenen neuen Tarifpositionen gemäss Ziff. 1 des Anhangs des Verordnungs- VLSS entwurfs seien so schnell als möglich in Kraft zu setzen
Wir erwarten die Einhaltung der Abmachungen und fordern deshalb die Inkraftsetzung Hausärzte der Verordnung per 1. Juli 2014. Schweiz Hausärzte Schweiz fordert, dass die Übergangsmassnahme bis zum Inkrafttreten eines
gesamtrevidierten Tarifs mit langfristig gesicherter Besserstellung der Haus- und Kin-
derärzte gelten soll.
Associations professionnelles au niveau national et cantonal, autres
Sofern die Besserstellung der ärztlichen Grundversorgung ohne willkürliche Kürzungen Ärzte TG bei den übrigen Ärztinnen und Ärzten erfolgt, sollte die Verordnung wie angekündigt am
1. Juli 2014 und nicht erst am 1. Oktober 2014 in Kraft treten.
Die vorgesehenen neuen Tarifpositionen gemäss Ziff. 1 des Anhangs des Verordnungs- BEKAG entwurfs seien so schnell als möglich in Kraft zu setzen (…)
Hausärzte Graubünden würde es begrüssen, dass die Übergangslösung nicht erst im Hausärzte GR Herbst, sondern bereits im Sommer 2014 in Kraft gesetzt werden könnte.
Der Zeitplan, wie im Masterplan festgelegt ist, beinhaltet die Einführung der tariflichen Hausärzte ZH Besserstellung der Haus- und Kinderärzte auf den 1.7.2014. Die Verschiebung des
lnkrafttretens bedeutet einen Verlust eines gesamten Quartals (50 Mio.).
Die Überganslösung sollte unseres Erachtens nicht erst im Herbst, sondern bereits im HKO Sommer 2014 in Kraft gesetzt werden. Der Tarifeingriff ist technisch einfach und leicht
umzusetzen.
Wie vom Bundesrat anlässlich des Rückzuges der Initiative „Ja zur Hausarztmedizin“ Kinderärzte vorgesehen, soll die Übergangsmassnahme am 1. Juli 2014 in Kraft treten Schweiz L’Association vaudoise des médecins de famille s’attend au respect des accords con- MFVaud clus et demande une entrée en vigueur pour le 1er juillet 2014.
Die SGAM schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der Hausärzte Schweiz an SGAM Die Übergangslösung soll wie im Rahmen der Masterplanverhandlungen versprochen, SSP SGP schon am 1. Juli 2014 und nicht erst im Oktober in Kraft treten.
Die geplante Massnahme hat den Vorteil, dass sie einfach umzusetzen ist. Deshalb er- TGV warten wir eine entsprechende Umsetzung per 1. Juli 2014, wie ursprünglich angekün-
digt.
Einer der Gründe, weshalb die Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“ zurückgezogen VHBB wurde, war und ist der Umstand, dass grosses Vertrauen in die bundesrätlichen bzw.
parlamentarischen Zusagen gelegt wurde. Nun soll der Zeitpunkt des lnkrafttretens
ohne weitere Begründung um ein Quartal verschoben werden. Dies verstösst grundlos
(?) gegen Treu und Glauben und ist unseres Erachtens dringend zu korrigieren.
Particuliers
Entgegen der ursprünglichen Absicht wird der Einführungstermin vom 1.Juli auf den 1. Fischer Oktober verschoben. Dies entspricht nicht den abgegebenen Zusicherungen. Wir bean-
tragen, am ursprünglich geplanten Einführungsdatum festzuhalten.
(…) ist eine Terminierung der Verordnung auf den Zeitpunkt einer Einigung im Tarifum-
bau sinnvoll. Allerdings darf ein Tarifumbau nicht erneut zu Lasten der Grundversorger
gehen. An der Position 00.0015 muss auch nach einem Tarifumbau unverändert festge-
halten werden.