Rapport sur les résultats
Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages
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Amtsgeheimnisses können keine näheren Angaben zu den konkreten Massenentlassungsverfahren gemacht werden.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass in den letzten Jahren die Medikamentenpreise gesunken sind und nachweislich Einsparungen realisiert wurden. Das Kostenwachstum bei den Medikamenten liegt seit 2005 im Schnitt um rund zwei Prozent unter dem Durchschnittswachstum der OKP. Der Anteil der Medikamente an den gesamten Gesundheitskosten ist seit Jahren abnehmend. Zudem ist unbestritten, und vom Departement jüngst auch erneut festgehalten worden, dass die Preisunterschiede zwischen der Schweiz und dem vergleichbaren Ausland (Länderkorb) in den letzten Jahren massiv reduziert worden sind. Bei patentgeschützten Medikamenten beträgt der Unterschied heute nur noch fünf Prozent. Dabei ist die Wirkung der an-stehenden Preisrunde vom November 2014 noch nicht einmal berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund ist wenig verständlich, weshalb der Auslandpreisvergleich weiter gestärkt und der therapeutische Quervergleich nur in punktueller Form einbezogen wird. Damit wird die Preisfixierung nur an die Preise im umliegenden Ausland gekoppelt, unabhängig von der lokalen Preisbildung, der lokalen Preisregulierungen und der lokalen volkswirtschaftlichen Faktoren. Mit diesem Vorgehen werden die Marktkräfte und Marktstrukturen und gar die ganze Volkswirtschaft in der Schweiz ignoriert.
Die fehlende Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tatsachen wird etwa in Punkt 2.3 «Toleranzmarge» auf Seite 6 des erläuternden Berichts sichtbar. Dort ist zu lesen, dass «…andererseits, weil in Zukunft keine weiteren, bedeutenden Wechselkursschwankungen er-wartet werden.» Dabei verkennt man die Problematik und die Sprengkraft des Mindestwechselkurses des Frankens gegenüber dem Euro. Wechselkursverwerfungen hat es immer schon gegeben und wird es immer geben, wie die letzte Finanzkrise im 2008 gezeigt hat. Da es für die Rechtssicherheit wichtig ist, dass die gesetzlichen Normen nicht ständig wegen äusserer Veränderungen angepasst werden müssen, ist in der Gesetzgebung auf die Anknüpfung an volatile Elemente wie Wechselkurse zu verzichten.
Gerne verweisen wir in diesem Zusammenhang auf den Brief vom 8. Mai 2012 des Zuger Regierungsrats zuhanden von Bundesrat Berset, wo darauf hingewiesen wird, dass die Medikamentenpreise sich nicht auf spekulativ getriebene Wechselkurse abstützen dürfen. In seinem Antwortschreiben an die Regierung des Kantons Zug vom 8. Juni 2012 hielt Bundesrat Berset fest (Beilage): «Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung der Pharmaindustrie für das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft bewusst. Aus diesem Grund hat er auch die drei Motionen (11.3844 SVP Fraktion, 11.3923 Forster/Gutzwiller, 11.3910 Barthassat) zur Stärkung des Forschungs- und Pharmastandorts Schweiz angenommen. In seiner Antwort hat er aufgezeigt, dass bereits Massnahmen beschlossen wurden, welche die Rahmenbedingungen für die Forschenden deutlich verbessern und andere Massnahmen in Revision begriffen sind, welche die Stärkung des Standorts Schweiz für Forschung und Entwicklung und Produktion der biomedizinischen Industrie sicherstellen (…). Zudem bleibt beim Auslandpreisvergleich der in Deutschland gewährte Zwangsrabatt von 16% auf nicht patentabgelaufene Arzneimittel weiter-hin unberücksichtigt.» Von diesem Geist ist in der vorliegenden Vorlage nichts zu spüren.
Vielmehr ist die vorliegende Revision sehr einseitig ausgefallen. Dies zeigt etwa der Umstand, dass nur Mechanismen vorgesehen sind, welche eine Preissenkung zur Folge haben. Wird beispielsweise bei der Neulancierung eines Produkts die Umsatzmenge tiefer angesetzt als später im Markt effektiv verkauft werden kann, dann hat die ersuchende Firma Rückzahlungen zu tätigen. Im umgekehrten Fall wird aber keine kompensatorische Zahlung an die Firma fällig.
Fazit