Rapport sur les résultats
Consultation 2015/115: Loi fédérale sur les droits de timbre (LT; mise en œuvre de la motion 13.4253 Abate) · 65 pages
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KANTON LANDAMMANN UND Dorfplat z 2, Postfach 1246, 6371 Stans NIDWALDEN REGIERUNGSRAT Telefon 04 1 618 79 02, www.nw.ch
CH-6371 Stans. Dorfplatz 2. Postfach 1246, STK
PER E-MAIL
Herr
Bundesrat Ueli Maurer
Vorsteher des Eidgenössischen
Finanzdepartements (EFD)
Bundesgasse 3
3003 Bern
Telefon 041 618 79 02
Stans, 6. September 2016
Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253 Abate). Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 25. Mai 2016 an die Kantonsregierungen, worin Sie die Kantone um eine Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253 Abate) ersuchen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit dazu und lassen uns gerne wie folgt vernehmen:
Nach der Vorlage sollen insbesondere die sog. statischen Treuhandgesellschaften des italienischen Rechtes (Fiduciarie statiche) von der Umsatzabgabepflicht befreit werden, um bestehende Wettbewerbsnachteile für den Finanzplatz Schweiz zu beseitigen und diesen damit speziell für italienische Kunden attraktiver zu machen.
Mit Datum vom 1. Juli 2016 hat die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) eine eigene Stellungnahme dazu verfasst und der Vorlage vollumfänglich zugestimmt. Wir schliessen uns dieser an und stimmen der Vorlage ebenfalls zu. Die Vorlage bezweckt im Wesentlichen die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Banken und Finanzgesellschaften in der Vermögensverwaltung, was wir sehr begrüssen. Wertschrittentransaktionen, welche in Italien über statische Treuhandgesellschaften abgewickelt werden, unterliegen nach geltendem Recht mehrfach der schweizerischen Umsatzabgabe. Solche Gesellschaften sollen von der Abgabepflicht befreit werden.
Freundliche Grüsse
NAMENS DES REGIERUNGSRATES
Ueli Amstad lic. iur. Hugo Murer
Landammann Landschreiber
Geht an:
2016.NWSTK. 176