Rapport sur les résultats

Consultation 2015/115: Loi fédérale sur les droits de timbre (LT; mise en œuvre de la motion 13.4253 Abate) · 65 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 23Fedlex · Rapport sur les résultats

Regierungsrat

Rathaus / Barfüssergasse 24

4509 Solothurn

www.so.ch

Eidgenössisches Finanzdepartement Herr Bundesrat Ueli Maurer

Bernerhof

3003 Bern

29. August 2016

Bundesgesetz über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate)

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 25. Mai 2016 haben Sie uns die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (Umsetzung der Motion 13.4253, Abate) zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir nehmen wie folgt Stellung:

Gemäss der Vorlage sollen neu in- und ausländische Vermögensverwalter, die einer behördlichen Aufsicht unterstehen und keine Vermögensberatung anbieten, wie Börsenagenten von der Umsatzabgabe befreit werden. Sie zielt in erster Linie auf die italienischen Fiduciarie statiche ab, die für ihre Kunden, natürliche Personen, die Melde- und Steuerpflichten von im Ausland gelegenen Vermögenswerten erfüllen. Damit sollen im Ergebnis italienische Kunden, die ihre Vermögen von Schweizer Banken verwalten lassen, aber aus regulatorischen Gründen eine italienische statische Treuhandgesellschaft dazwischen schalten müssen, von der mehrfachen Erhebung der Umsatzabgabe befreit werden.

Wir sind mit dieser Änderung, die hauptsächlich im Interesse des Bankenplatzes des Tessins liegt, unseren Kanton aber nicht unmittelbar betrifft, einverstanden. Wir geben indessen unserer Hoffnung Ausdruck, dass die geschätzten Mindereinnahmen von rund 10 Mio. Franken keine finanziellen Auswirkungen auf die Kantone haben werden.

Für die Möglichkeit, eine Stellungnahme abgeben zu dürfen, bedanken wir uns bestens.

Freundliche Grüsse

IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES

sig. sig.

Roland Fürst Andreas Eng

Landammann Staatsschreiber