Prises position

Consultation 2015/74: Iv.pa. 14.417 «Amender le régime de financement des soins» · 152 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 152Fedlex · Rapport sur les résultats

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Parlamentarische Initiative Nachbesserung der Pflegefinanzierung (Pa. Iv. 14.417); Stellungnahme santésuisse im Rahmen der Vernehmlassung

Sehr geehrte Frau Kommissionspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zur vorgeschlagenen Änderung des KVG (Ergänzung von Art. 25a Abs. 5) mit „Für die Festsetzung und Auszahlung der Restfinanzierung zuständig ist der Kanton, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim begründet keine neue Zuständigkeit.“ Stellung nehmen zu können.

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die vorgeschlagene Änderung für santésuisse grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Die vorgeschlagene Änderung soll sicherstellen, dass in jedem Fall klar ist, welcher Kanton für die Restfinanzierung von Pflegeleistungen zuständig ist, die ambulant oder in einem Pflegeheim erbracht werden. Damit wird die kantonsübergreifende Pflegeheimplanung begünstigt und Kantone, in denen mehr Pflegeheimplätze zur Verfügung stehen als für die eigene Bevölkerung benötigt werden, werden finanziell nicht zusätzlich benachteiligt. Auch aus Sicht der Patientenfreizügigkeit ist die Änderung zu befürworten, da diese durch die aktuell gültige Regelung faktisch behindert wird, was im Widerspruch zum KVG steht.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

santésuisse

Abteilung Grundlagen

Verena Nold Stephan Colombo

Direktorin Leiter a.i.

Stellungnahme sa.docx