Rapport sur les résultats
Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 242Fedlex · Rapport sur les résultats
Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1
übergeordneten Zielsetzungen des Bundes zu erfüllen. Ziel war, so viele grundlegende Informationen wie möglich zur Mobilität bereitzustellen.
Felx Engelhard, openmobility.ch: Wenn jemand am Marktplatz präsent sind will, dann hat er ein Interesse zu liefern – daraus ergibt sich eine Dynamik. Wenn jemand einen Marktvorteil sieht, die Farbe seiner Velos zu publizieren, wird er das tun.
Peter Goetschi, TCS: Im Endeffekt soll die NADIM die Multimodalität durch einfache Vernetzung ermöglichen und damit Nutzen für die Endkunden stiften. Die Freiwilligkeit ist die Krux. Es geht um Vernetzung, nicht um Business. Die Frage wer dort mitmacht, ist zentral. Wer soll, muss mitmachen und welche Daten sollen eingeliefert werden? Die Frage der Pflichten ist zentral. Am Schluss müssen viele mitmachen, damit viele mitmachen und die NADIM zum Fliegen kommt.
Gery Balmer, BAV: Die Frage ist, was schreiben wir ins Gesetz? Wir sind der Ansicht, dass für Unternehmen die Teilnahme an der NADIM freiwillig sein soll – eine Verpflichtung aller Mobilitätsanbieter mit dem Bundesgesetz, sich anschliessen zu müssen, wäre politisch kaum mehrheitsfähig.
Kantone und Gemeinden haben bereits heute die Möglichkeit für die von ihnen bewilligten Angebote Pflichten vorzusehen.
Oliver Fantino, Strasse Schweiz: Gibt es einen Widerspruch hinsichtlich Kerndaten und Open-Data? Die Teilnehmenden müssen Kerndaten liefern und alle können profitieren. Z.B. ein Parkinganbieter liefert Daten ein und dann können diese alle – auch Konkurrenten – nutzen. Man kann also draussen bleiben aber Daten beziehen bzw. profitieren. Warum sollte einer kommen, wenn die Konkurrenz es nicht tut?
Antwort Gery, Balmer, BAV: Er bestätigt dies, da Open Data für die Nutzung nicht an Bedingungen geknüpft ist. Er weist zugleich darauf hin, dass nicht alle Akteure Mobilitätsdaten haben, die sie einliefern können. Dazu gehören beispielsweise reine Vermittler.
Thomas Küchler, openmobility.ch: Der Begriff Kerndaten ist problematisch. Es braucht aber aus technologischer Sicht Vorgaben, welche Daten ich zwingend einliefern muss, damit das auch technisch funktioniert und ich dann sichtbar werde – das sind aber nicht Kerndaten. Kerndaten gehen darüber hinaus wie z.B. die Betriebsdaten. Wenn ich als Unternehmer das Gefühl habe, dass die Freigabe von solchen Daten nützlich ist, so werde ich das tun.
Peter Grütter, ASUT: Aber es ist wichtig, dass bei den Kerndaten ein Minimum obligatorisch ist. Wenn es nur Empfehlungen gibt, dann gibt es ungewollte Differenzierungsmöglichkeiten. Kerndaten sind aber auf die Mobilitätsanbieter einzuschränken. Kerndaten sind nicht im Gesetz festzulegen.
Gery Balmer, BAV: Die Kunst ist es, im Gesetz die richtigen Kriterien festzulegen, dass es nicht zu weit geht. Wie soll eine Kerndatendefinition aussehen?
Angela von Rooden, CH++: Es ist zwar schwierig die Kerndaten zu definieren, aber es braucht einen gewissen Starterkit an Daten. Was ist eigentlich in der Domäne des Service Public? Was könnte man als Rahmen für die Kerndaten nehmen? Es braucht unterschiedliche Regelungen für staatliche subventionierte Anbieter und private Startups.
Thomas Küchler, openmobility.ch: Was ist Open Data? Wer mit öffentlichem Geld Daten generiert, ergo öV-Unternehmen, muss Daten als open Data bereitstellen. Private Unternehmen ohne staatliche Finanzierung sollen das nicht müssen.
Christian Laux, Swiss Data Alliance: Bei den Kerndaten stellt sich die Frage, was wir letztlich mit dem Gesetz erreichen wollen. Wollen wir einen reinen Marktplatz oder den gesamtgesellschaftlichen Nutzen maximieren? Das sollte man so adressieren.
242/276 BAV-D-318B3401/238