Rapporto sui risultati

Consultazione 2000/18: Utilizzazione di 800 tonnellate di oro della Banca nazionale · 84 pagine

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Utilizzazione delle riserve auree della BNS Rapporto sulla procedura di consultazione

deux tiers, et cela sans aucune obligation d'utilisation préalablement déterminée.

Si la disposition constitutionnelle proposée par le Conseil fédéral était néanmoins maintenue, le Parlement fédéral devra se déterminer sur l'affectation des réserves d'or disponibles. Dans cette hypothèse, le Conseil d’État donne clairement sa préférence à la réduc-

tion de la dette publique de la Confédération et des cantons.

1.25 GE Le canton de Genève souscrit pleinement aux principes que la CdC a développés dans

sa réponse à cette consultation. Ainsi, conformément à la position de la CdC, nous nous opposons à toute utilisation affectée du produit de la vente de l’or pour des tâches publiques particulières. Notre préférence va à la variante « réduction de la dette publique », qui allégera la Confédération et les cantons au niveau des charges d’intérêt et leur accordera de nouvelles marges de manœuvre.

1.26 JU La première variante visant à promouvoir la formation et à verser des prestations transitoi-

res est catégoriquement rejetée. Seule la deuxième variante permettant une réduction concertée de la dette publique doit être retenue. Il s’agit de respecter les dispositions

légales arrêtes par la Constitution fédérale.

2.01 BG Das Bundesgericht verzichtet auf eine Stellungnahme. Die Vorlage enthält keine

Fragen, zu denen sich das Bundesgericht in der Regel äussert.

2.02 EVG Da die Vorlage unsere Gerichtsorganisation und das Rechtsmittelverfahren nicht direkt

betrifft, verzichten wir auf eine Stellungnahme.

3.01 FDP In Fortführung unserer Politik des Gesamtzusammenhangs und unter Wahrung der

Interessen künftiger Generationen sprechen wir uns klar für den Vorschlag eines Schuldenabbaus aus. Als Variante hierzu wäre für uns auch denkbar, die Erträge der

überschüssigen Goldreserven – unter Beibehaltung des geltenden Verteilschlüssels – in

die allgemeine Bundeskasse fliessen zu lassen. Die Vorhaben des Bundes zur Verbesserung der Situation im Bildungsbereich und in der AHV sind in der Sache unbestritten prioritär und im Sinne einer nachhaltigen Politik des Gesamtzusammenhangs weiter zu verfolgen und zu unterstützen. Die Finanzierung entsprechender Vorhaben hat aber auf dem ordentlichen Budgetweg und damit transparent und unter genauer Kenntnis der Auswirkungen auf die künftigen Generationen zu erfolgen.

3.02 CVP Die CVP kann sich mit keinem der Bundesratsvorschläge zufrieden geben. Aus ihrer

Sicht ist es wichtig, dass bei der ganzen Verwendungsdiskussion ein konkretes Ziel verfolgt wird. Der Nutzen der Verwendung soll beim Schweizer Volk liegen und der Verwendungszweck soll nicht allzu einseitig ausgerichtet sein. Sie schlägt folgende Verwendung vor:

Da die nicht benötigten Goldreserven im Prinzip zurückbehaltene Notenbankgewinne darstellen, ist der verfassungsrechtliche Gewinnverteilschlüssel nach Art. 99 Abs. 4 BV anzuwenden. Damit stehen zwei Drittel des Sondervermögens den Kantonen zu. Ein Teil davon kann als Beitrag zur Flexibilisierung des Rentenalters betrachtet werden. Die CVP unterstützt die Schaffung der Möglichkeit zum Rentenvorbezug ab 62 Jahren, fordert aber, dass dieser Vorbezug kostenneutral sei. Daher unterstützt die CVP die Einführung eines Modells mit versicherungstechnischer Kürzung der Rente im Falle des Vorbezugs. Wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Vorbezug sozialpolitisch tragbar ist. Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben einen Rechtsanspruch auf Ergänzungsleistungen, auch im Falle eines Vorbezuges. Die Ergänzungsleistungs-Ausgaben der Kantone werden aus diesem Grund ansteigen. Um diese Mehrausgaben zu decken, sind die Kantone auf zusätzliche Finanzierungsmittel angewiesen. In diesem Sinne stellt ein Teil des Anteils der Kantone an den Erträgen aus den überschüssigen Goldreserven eine direkte Kompensation ihrer vorerwähnten Mehrausgaben im Bereich der Ergänzungsleistungen dar.

Jener Drittel, der dem Bund zusteht, soll zweckgebunden für eine Bildungsinitiative

verwendet werden. Die CVP unterstützt im Grundsatz die Idee der Finanzierung von Bildungsmassnahmen, vor allem im Bereich der neuen IuK-Technologien. Sie hat dies in der jüngeren Vergangenheit bereits verschiedentlich zum Ausdruck gebracht. Auch

unterstützt sie die vom Bundesrat zum Ausdruck gebrachten vier Grundsätze: chancengleicher Zugang für alle, Befähigung aller zu den neuen IuK-Technologien, Freiheit in der Ausgestaltung durch Initiative aller und freien Wettbewerb sowie das