Rapporto sui risultati
Consultazione 2000/18: Utilizzazione di 800 tonnellate di oro della Banca nazionale · 84 pagine
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Utilizzazione delle riserve auree della BNS Rapporto sulla procedura di consultazione
überwiesen werden. Auch vorstellbar wäre für den SGB, die Goldreserven im AHV-Fonds nicht zu akkumulieren, sondern die Zinsen zur Finanzierung der laufenden Ausgaben der AHV zu verwenden. Wir gehen davon aus, dass diese Verwendung der Zinsen massgeblich dazu beitragen kann, dass die Mehrwertsteuer für die Finanzierung nicht oder weniger erhöht werden muss.
5.08 VSA Wir lehnen sowohl einen Einsatz der Goldreserven im Bildungsbereich oder für den
Abbau von Schulden bei Bund und Kantonen ab. Wir plädieren dafür, die frei werdenden
Mittel vollumfänglich in den AHV-Fonds zu integrieren.
5.09 CNG Die 800 Tonnen Gold sind für nachhaltige Zwecke einzusetzen, und nicht für einmalige
Projekte. Wir erachten es als sinnvoll, die Mittel bzw. deren Erträge in die soziale Sicherheit zu investieren. Anders als vor 50 Jahren sind aber – wie neue Studien zeigen – nicht die älteren Menschen in finanzieller Bedrängnis, sondern die Jungen. Der CNG möchte mit diesen Mitteln gezielt die junge Generation unterstützen und schlägt vor, die Erträge der restlichen 800 Tonnen Gold für eine wesentliche Erhöhung der Kinderzulagen zu verwenden. Der CNG stellt sich ein eidgenössisches, einheitliches
Kinderzulagensystem nach dem Grundsatz „ein Kind – eine Zulage“ vor, welches die
heutigen unübersichtlichen kantonalen Familienzulagen ersetzt. Der Anspruch der Kantone auf einen angemessenen Anteil der Nationalbankerträge kann durch den Einsatz der Mittel für Kinderzulagen abgegolten werden. Da höhere Kinderzulagen ein optimales Mittel zur Senkung der Familienarmut sind, wie eine im Auftrag der Eidg. Koordinationskommission für Familienfragen kürzlich erstellte Studie aufzeigt, sparen die Kantone bei den Ausgaben für die Sozialhilfe.
Von den beiden vom Bundesrat zur Diskussion gestellten Vorschlägen ziehen wir klar die
Variante „Bildungsmassnahmen und Überbrückungsleistungen“ vor.
6.01 EFS Bei der Goldverwendung ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Mittel für Projekte
eingesetzt werden, welche die Frauen und die Gleichstellung von Mann und Frau in der Schweiz ernsthaft fördern. Der EFS zweifelt daran, dass eine Bildungsinitiative diesen Zweck erfüllt. Er unterstützt hingegen die Finanzierung von
Überbrückungsleistungen und zieht im Sinne einer nachhaltigen Sozial- und
Finanzpolitik einen Schuldenabbau einer Bildungsinitiative vor.
6.02 SLFV Der SLFV spricht sich für Variante 1, d.h. für eine Bildungsinitiative und für
Überbrückungsleistungen aus. Es ist aber unerlässlich, diese Gelder effizient und gezielt einzusetzen. Es darf kein Giesskannenprinzip angewendet werden, sondern es muss projektbezogen gehandelt werden. Die Variante 1 hat unserer Ansicht nach auch eine grössere Breitenwirkung als die Variante 2 (Schuldenabbau).
6.03 SSRV Der SSRV unterstützt den ersten Vorschlag (Bildungsinitiative und
Überbrückungsleistungen), wobei er in Bezug auf die vorgeschlagenen Massnahmen Änderungen beantragt.
6.04 Pro Wir begrüssen grundsätzlich den ersten Vorschlag (Bildungsinitiative und
Senectute Überbrückungsleistungen). Um mit den Erträgen aus dem Sondervermögen ein Zeichen setzen zu können, sollten daraus gesellschaftlich sinnvolle und notwendige Projekte finanziert werden.
6.05 SKOS Für die Behandlung des Geschäfts sind aus unserer Sicht zwei Punkte wichtig:
- Die Realisierung der Stiftung solidarische Schweiz darf nicht weiter verzögert
werden.
- Die 11. AHV-Revision darf nicht mit diesem Geschäft verknüpft, sondern muss zügig realisiert werden.
Die überschüssigen Goldreserven sollen für Projekte von gesamtschweizerischem
Interesse eingesetzt werden, die zukunftsgerichtet sind. Wir können uns durchaus
vorstellen, dass in einem ersten Schritt, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, eine zeitlich begrenzte Bildungsinitiative realisiert wird. Wir sind der Auffassung, dass die spätere
Verwendung zum heutigen Zeitpunkt offen gelassen werden sollte. Wir sehen aber
durchaus die Möglichkeit, Erträge für AHV einzusetzen, die aber zweckgebunden sein sollten.
6.06 ADF Nous préférons la variante visant à promouvoir la formation et le financement destiné