Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/13: Revisione parziale del Codice civile svizzero (diritti reali immobiliari e diritto del registro fondiario) · 486 pagine

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Dies ist nicht zuletzt auf dem Hintergrund, dass die Schweiz nach wie vor ein Volk der Mieter ist, als sinnvoll zu betrachten.

UR: Die Einführung des so genannten Raumrechts (Kleines Wohneigentum) erscheint uns grundsätzlich begrüssenswert. Die entworfene Ausgestaltung erachten wir jedoch nicht als praxistauglich, da zu viele Bestimmungen aus verschiedenen Rechtsgebieten miteinander vermischt werden.

Das so genannte Raumrecht soll es den Mietern ermöglichen, nur ihre Wohnung zu erwerben, ohne sich auch am Boden und den tragenden Elementen des Gebäudes zu beteiligen. Für die Benützung der gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes soll der Raumrechts-Inhaber periodisch einen Beitrag zahlen. Diese neue Eigentumsform ist grundsätzlich zu begrüssen. Die vorgeschlagene Ausgestaltung ist jedoch kaum praktikabel. Sie vermischt in einem grossen Mass mietrechtliche, dienstbarkeitsrechtliche sowie miteigentums- und stockwerkeigentumsrechtliche Aspekte. Insbesondere die im geltenden Mietrecht immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führenden Themen, wie Nebenkosten und Mietzinsanpassungen, werden übernommen. Eine Überarbeitung erachten wir als unerlässlich.

Auch ist zu berücksichtigen, dass am 1. Oktober 2003 das Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) in Kraft getreten ist, welches die Förderung eines Angebots von preisgünstigen Mietwohnungen für wirtschaftlich benachteiligte Personen und Haushalte sowie die Förderung von preisgünstigem Wohneigentum bezweckt. Die vom Bund ursprünglich dafür zur Verfügung gestellten Mittel sollten den Erwerb von Eigentumswohnungen vergünstigen. Diese Darlehen sind allerdings im Rahmen des "Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt" bis Ende 2008 sistiert worden. Im Falle, da ab Anfang 2009 das WFG in Kraft treten sollte, ist davon auszugehen, dass eine allfällige Nachfrage nach so genanntem "Kleinem Wohneigentum" noch geringer sein wird.

Parteien / Partis politiques / Partiti politici

CVP: Die Idee des "Kleinen Wohnungseigentums" ist für die CVP Schweiz höchst interessant. Sie verkörpert geradezu in idealer Weise die Umsetzung einer liberal-sozialen Politik. Das "kleine Wohnungseigentum" ist sozial, weil es das Wohneigentum einer breiten Bevölkerungsschicht fördert, die sich unter den gegebenen Voraussetzungen keine eigenen vier Wände leisten kann. Ebenso ist das "Kleine Wohnungseigentum" liberal, weil es auch optimal die Interessen von Investoren berücksichtigt.

Der Vorentwurf wird der guten Idee bei weitem nicht gerecht. So sind zum Beispiel die Verweise auf das Mietrecht sachfremd und es fehlen Abgrenzungen zwischen Baumassnahmen und Unterhalt.

Für die Ausarbeitung der Botschaft ist intensiv über die Bücher zu gehen. Die CVP Schweiz rät dem Bundesrat, eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. David Dürr, Basel, einzusetzen, um dem Parlament eine ausgereifte Lösung vorschlagen zu können.

FDP: Die grundsätzlichen Überlegungen zum Vorschlag des neu zu schaffenden "Raumrechts" (VE Art. 779m - 779r) werden begrüsst. Nicht nur würde damit der durch die Bundesverfassung (Art. 108) statuierten Wohnbau- und Wohn-