Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/13: Revisione parziale del Codice civile svizzero (diritti reali immobiliari e diritto del registro fondiario) · 486 pagine

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Die im Bereich der Eigentumsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Nachbarrecht vorgeschlagenen Änderungen können wir weitestgehend unterstützen. Insbesondere die Verankerung der bereits für die entsprechenden Fragestellungen geltenden Rechtsprechung begrüssen wir mit Blick auf die dadurch verbesserte Transparenz und Rechtssicherheit. Hingegen sollte durch Vorkehrungen sichergestellt werden können, dass die in Art. 691 Abs. 1 und 3 VE vorgesehene Entschädigung bei einer allfälligen Zahlungsunfähigkeit des Nachbars gewährleistet ist und nicht die Kosten schliesslich doch beim Grundeigentümer verbleiben, der die Durchleitung zu dulden hat.

Das Ziel, die Transparenz des Grundbuchs als öffentliches Informationsmittel zu fördern, unterstützen wir, wie auch die dazu vorgesehenen Bestimmungen, wonach unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte innert einer festgelegten Frist ins Grundbuch eingetragen werden müssen, damit sie gutgläubigen Dritten entgegen gehalten werden können.

Übrige Teilnehmer / Autres Participants / Altri Partecipanti

AIHK: Grundsätzlich befürworten wir die Stossrichtung der vorgeschlagenen Teilrevi-

sion. Insbesondere stimmen wir der Einführung eines Registerpfandes, der Aufhebung der Gült und den Präzisierungen beim Bauhandwerkerpfandrecht zu.

BLW: Grundsätzlich sind wir der Ansicht, dass die vorgesehenen Anpassungen not-

wendig und sinnvoll sind. Es geht primär um Änderungen, welche sich aufdrängen. Es sollen vor allem Unsicherheiten bei der Grundbuchführung behoben werden. Insbesondere werden klare Voraussetzungen geschaffen für Einträge im Grundbuch durch das Gemeinwesen sowie für das Löschen von Einträgen von Amtes wegen. Ebenfalls wird die zwingende Bereinigung von Dienstbarkeiten bei der Parzellierung von Grundstücken eingeführt, und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen müssen öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen im Grundbuch eingetragen werden.

SbBG: Wir begrüssen grundsätzlich die bevorstehende Teilrevision des Schweize-

rischen Zivilgesetzbuches (nachfolgend ZGB genannt). Die geplante Revision umfasst rund hundert Artikel und ist damit die wohl wichtigste Revision seit Bestehen des ZGB. Sie muss deshalb mit grösster Sorgfalt begangen werden.

Wir begrüssen insbesondere folgende Grundsätze:

- Einführung eines papierlosen Registerpfandes unter Beibehaltung des bisherigen Schuldbriefes und der Grundpfandverschreibung;

- Bereinigung des Bauhandwerkerpfandrechtes;

- Ausdehnung der Ausschlussmöglichkeit beim Miteigentum von 30 auf 50 Jahre;

- Verbesserung der Informationsfunktion des Grundbuches;

- Aufhebung der Gült.

Städtische Steuerkonferenz: Da sich unser Verband vorwiegend um steuerrechtliche

Belange kümmert, erfolgt unsere Stellungnahme ausschliesslich unter diesem Aspekt. Wir beschränken uns daher auf die Kommentierung der diesbezüglich relevanten Gesetzesänderungen. Es sei vorweg festgehalten, dass die vorgesehene Revision aus Sicht der Städtischen Steuerkonferenz mit Ausnahme der