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Consultazione 2005/89: Revisione del diritto delle merci pericolose · 103 pagine

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Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1

1.8.5.4 Unter Punkt 7 des Musters des Berichts über Ereignisse bei der Beförderung gefähr-

licher Güter "Ladungssicherung" ändern in:

"nicht ordnungsgemässe Ladungssicherung".

Kapitel 1.10

1.10.1.4 erhält folgenden Wortlaut:

"Jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung muss während der Beförderung gefährlicher Güter einen Lichtbildausweis mit sich führen."

1.10.5 In der Tabelle unter "Klasse 6.2" folgende Änderungen vornehmen:

• In der Spalte "Stoff oder Gegenstand" nach "Kategorie A" einfügen:

"(UN-Nummern 2814 und 2900)".

• in der Spalte "lose Schüttung" "a)" ändern in:

"0".

Die Bem. im Anschluss an die Tabelle streichen.

Nach der Tabelle einen neuen Absatz 1.10.6 mit folgendem Wortlaut einfügen:

"1.10.6 Bei Anwendung der Vorschriften der Convention on Physical Protection of Nuclear

Material (Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial) und des IAEA-Rundschreibens INFCIRC/225 (Rev.4) gelten die Vorschriften dieses Kapitels für radioaktive Stoffe als erfüllt."