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Consultazione 2005/89: Revisione del diritto delle merci pericolose · 103 pagine
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Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1
TEIL 6
Kapitel 6.1
6.1.2.5 Unter "2" "Holzfass" ändern in:
"(bleibt offen)".
6.1.2.7 In der Tabelle die Zeile "2. Holzfässer …" ändern in:
"2. (bleibt offen)".
6.1.3.1 d) Bem. streichen.
f) „Kraftfahrzeuge“ ersetzen durch „Motorfahrzeuge“.
6.1.3.8 h) „Kraftfahrzeuge“ ersetzen durch „Motorfahrzeuge“.
6.1.4.6 erhält folgenden Wortlaut:
"6.1.4.6 (gestrichen)".
6.1.4.8.8 Am Ende folgende Bem. hinzufügen:
"Bem. Die Norm EN ISO 16103:2005 «Verpackung – Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter – Recycling-Kunststoffe» enthält zusätzliche Leitlinien für Verfahren, die bei der Zulassung der Verwendung von Recycling-Kunststoffen einzuhalten sind."
6.1.5.1.6 erhält folgenden Wortlaut:
"(bleibt offen)
Bem. Für die Vorschriften zur Anordnung verschiedener Innenverpackungen in einer Aussenverpackung und der zulässigen Variationen von Innenverpackungen siehe Absatz 4.1.1.5.1."
6.1.5.2.4 erhält folgenden Wortlaut:
"(bleibt offen)".
6.1.5.2.5 In der Bem. streichen:
"hoch- oder mittelmolekularem".
6.1.5.2.6 Der erste Unterabsatz ("Für Fässer und Kanister … wie folgt nachgewiesen wer-
den.") erhält folgenden Wortlaut:
"Für Fässer und Kanister nach Unterabschnitt 6.1.4.8 und, soweit notwendig, für Kombinationsverpackungen nach Unterabschnitt 6.1.4.19, jeweils aus Polyethylen, kann die chemische Verträglichkeit mit Füllgütern, die nach Unterabschnitt 4.1.1.19 assimiliert werden, mit Standardflüssigkeiten (siehe Abschnitt 6.1.6) wie folgt nachgewiesen werden."
Im ersten Satz des zweiten Unterabsatzes ("Die Standardflüssigkeiten sind … nicht erforderlich.") streichen: