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Consultazione 2005/89: Revisione del diritto delle merci pericolose · 103 pagine
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Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1 "der Fassungsraum des Druckgefässes in Liter, dem der Buchstabe «L» hinzugefügt wird. Bei Druckgefässen für verflüssigte Gase muss der Fassungsraum in drei signifikanten Ziffern, abgerundet auf die letzte Stelle, ausgedrückt werden."
In den Absätzen j) und k) nach "Zubehörteile," einfügen:
", einer eventuellen Beschichtung".
In den Absätzen j) und k) "in zwei signifikanten Ziffern" ändern in:
"in drei signifikanten Ziffern".
In den Absätzen j) und k) "der porösen Masse" ändern in:
"des porösen Materials".
In den Absätzen j) und k) am Ende des bestehenden Textes hinzufügen:
"Es muss mindestens eine Nachkommastelle angegeben werden. Bei Druckgefässen mit einer Gesamtmasse von weniger als 1 kg muss die Gesamtmasse in zwei signifikanten Ziffern, abgerundet auf die letzte Stelle, angegeben werden;"
6.2.1.7.7 erhält folgenden Wortlaut:
"Mit Zustimmung der zuständigen Behörde dürfen das Datum der zuletzt durchgeführten wiederkehrenden Prüfung und der Stempel des Sachverständigen auf einem Ring aus einem geeigneten Werkstoff angebracht werden, der durch das Einsetzen des Ventils an der Flasche befestigt wird und ohne Ausbau des Ventils nicht entfernt werden kann."
[6.2.2 Folgende Änderungen vornehmen:
• In der Spalte "Referenz" "EN 1442:1998" ändern in:
"EN 1442:1998/A2:2005".
• In der Spalte "Referenz" "EN 13322-1:2003" ändern in:
"EN 13322-1:2003 + A1:2006".
• In der Spalte "Referenz" "EN 14427:2004" ändern in:
"EN 14427:2004 + A1:2005".
In der Spalte "Titel des Dokuments" wird die Bem. zu Bem. 1.
Folgende neue Bem. 2 hinzufügen:
"2. In den Absätzen 5.2.9.2.1 und 5.2.9.3.1 sind beide Flaschen der Berstprüfung zu unterziehen, wenn sie Schäden aufweisen, die mindestens so gross sind wie die Ausschlusskriterien."
• In der Spalte "Referenz" "EN 13769:2003" ändern in:
"EN 13769:2003/A1:2005".