Rapporto sui risultati
Consultazione 2007/15: Legge federale concernente l'aiuto alle scuole universitarie e il coordinamento nel settore delle scuole universitarie (LASU) · 98 pagine
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schulorganisationen und -leitungen zur Erfüllung ihres Auftrages.“
2
52. 2 UDC „Er nimmt dabei Rücksicht auf die Besonderheiten von universitären Hochschulen,
Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs und auf die Autonomie der Hochschulen in Verbindung mit leistungsfä-
higen Hochschulorganisationen und -leitungen zur Erfüllung ihres Auftrages.“ 2
53. 6 SUAS „Er nimmt Rücksicht auf die Besonderheiten von universitären Hochschulen, Fachhoch-
(anche: CDSSAA)
schulen, darunter insbesondere die Kunsthochschulen, Pädagogische Hochschulen
und andere Institutionen des Hochschulbereichs…“
2
54. 6 Uni3 „Elle tient compte à cet effet des particularités des hautes écoles universitaires, des hautes
écoles spécialisées et des autres institutions du domaine de hautes écoles, notamment les
Universités du Troisième Age,…“ 2
55. 6 SUP Svizzera „Er setzt sich für die Anerkennung der Gleichwertigkeit allgemein bildender und
berufsbezogener Hochschulausbildungen ein. Dabei nimmt er Rücksicht auf die Besonderheiten…“
Nuovo cpv. 3 3
56. 6 CSST „a. die den Hochschulen und ihren Trägern gewährte Autonomie und Selbstverant-
wortung sowie b. die Freiheit und Einheit der Lehre und Forschung c. die Subsidiarität der Aufgabenerfüllung und ihrer strategischen Planung“ 3
57. 6 SSS „Bei der Umsetzung der Ziele sorgt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen
(anche CSDP,
für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter“
CODEUS, AG GWP)
58. 7 WFF 3 „Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sorgen die Hochschulen namentlich für:
(anche: Greenpeace,
a. eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung;
pronatura, Akte,
alliance sud) b. die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau; c. die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern; d. die Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung“
Capitolo 3
Articolo 6
N. Cat. Partecipanti Proposta di emendamento (PE) PE Cpv. 1 1
59. 2 PLR c. „der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat;“ d. „der Schweizerische Akkreditierungsrat; und“ e. „die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung“ 1
60. 4 USS a. „die Schweizerische Hochschulkonferenz“ 1
61. 6 CRUS b. „Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen“
(UniNE)
1
62. 7 WWF c. „Schweizerische Wissenschafts-, Innovations- und Nachhaltigkeitsrat“
(anche: Greenpeace,
pronatura, FEA,
alliance sud, Akte)
1
63. 8 HaKaBS/BL c „der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat“ 1
64. 6 SSS e. (neu) „der Schweizerische Verband der Studierendenschaften“
(anche FSAG)