Rapporto sui risultati

Consultazione 2007/15: Legge federale concernente l'aiuto alle scuole universitarie e il coordinamento nel settore delle scuole universitarie (LASU) · 98 pagine

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und Forschung sowie Wissens- und Technologietransfer insbesondere ein für:

a. Durchlässigkeit und Mobilität zwischen und innerhalb der universitären Hochschulen und Fachhochschulen;

b. Vereinheitlichung der Studienstrukturen, der Studienstufen und ihrer Übergänge sowie die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse;

c. Finanzierung der Hochschulen nach einheitlichen und leistungsorientierten Grundsätzen;

d. strategische Planung und Aufgabenteilung in den besonders kostenintensiven Bereichen.

41. 6 CPF Wie CRUS (siehe TV-Nr. 40) mit folgenden Änderungen:

1

c. Finanzierung der kantonalen Hochschulen nach einheitlichen und leistungsorientierten Grundsätzen;

d. nationale strategische Planung und Aufgabenteilung in den besonders kostenintensiven Bereichen.

1

42. 6 LA-KFH-CRUS „Im Rahmen einer kohärenten schweizerischen Hochschulpolitik und in Abstimmung mit seiner Forschungsförderungs- und Innovationspolitik setzt sich der Bund zur

Unterstützung qualitativ hochstehender Lehre und Forschung sowie des Wissens-

und Technologietransfers insbesondere ein für:“

43. 6 KFH Wie LA-CSSUP-CRUS (siehe TV-Nr. 42) mit folgenden Änderungen:

1

„Im Rahmen einer kohärenten, international verflochtenen schweizerischen Hochschulpolitik und in Abstimmung mit seiner Forschungsförderungs- und Innovationspolitik, setzt sich der Bund zur Unterstützung eines qualitativ hochstehenden Angebots in Lehre, Forschung

und Wissens- und Technologietransfers insbesondere ein für:“ 1

44. 6 FNS a. „Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine qualitativ hoch stehende Lehre und

Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Nachwuchsförderung und interna-

tionalen Vernetzung sowie der Beachtung der Chancengleichheit und Nachhaltigkeit“ 1

45. 6 SSS e. "Finanzierung der Hochschulen nach einheitlichen und leistungsorientierten Grundsät-

zen“

g. (neu) „Gewährleistung der Chancengleichheit der Hochschulangehörigen“ 1

46. 6 SUP Svizzera d. „Vereinheitlichung der Studienstrukturen, der Studienstufen und ihrer Übergänge“

e. „gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen zwischen und innerhalb der universi-

tären Hochschulen und Fachhochschulen“ 1

47. 8 PFZ „Der Bund verfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kantonen im Hochschulbe-

reich insbesondere folgende Ziele:

e. Finanzierung der kantonalen Hochschulen nach einheitlichen und leistungsorientierten Grundsätzen;

f. in besonders kostenintensiven Bereichen die nationale strategische Planung und Aufgabenteilung.“

1

48. 8 ssp e. Finanzierung der Hochschulen nach einheitlichen und leistungsorientierten Grundsät-

zen

g. (neu) „die Gleichstellung der Geschlechter und der Einbezug der Genderperspekti-

ve“ 1

49. 8 HPGes. a. „Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochstehende und innova-

tive Lehre und Forschung;

b. Gestaltung einer kohärenten schweizerischen Hochschulpolitik in Abstimmung mit der Gesamtpolitik und insbesondere der Forschungsförderungs- und Innovationspolitik des Bundes;

d. Kompatibilität der Studienstrukturen, der Studienstufen und ihrer Übergänge sowie die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse;“

1

50. 8 Femwiss b. (neu) „Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter im Hoch-

schulbereich“ Cpv. 2 2

51. 1 TG „Er nimmt dabei Rücksicht auf die Besonderheiten von universitären Hochschulen, Fach-

hochschulen, Pädagogischen Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs und auf die Autonomie der Hochschulen in Verbindung mit leistungsfähigen Hoch-