Rapporto (tedesco e francese)
Consultazione 2007/88: Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal). Ordinanza sul calcolo dei costi e la registrazione delle prestazioni da parte degli ospedali e delle case di cura (OCPre). Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione delle cure medico-sanitark (OPre) · 178 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 148Fedlex · Rapporto sui risultati
Weiterbildung selber finanzieren, weil ihre Sollarbeitszeit 50 Stunden beträgt
und sie dadurch 8 Stunden pro Woche mehr arbeiten müssen als das übrige
Spitalpersonal. Solange also unklar ist, wie viel die nachuniversitäre Lehre kos-
tet und wie die Kosten und Erträge überhaupt ermittelt werden können, ist die
vorgeschlagene Lösung richtig. Allerdings macht die Aufforderung, dass die
Kosten des Spitals für die Weiterbildung der Ärzte bis zum Facharzttitel in der
Kostenrechnung zu erfassen seien, unter diesen Umständen keinen Sinn. Die
Erfassung wäre nämlich nur korrekt, wenn auch die Erträge und die Beiträge
der Weiterzubildenden selber berücksichtigt würden. Der VSAO unterstützt de-
zidiert die Haltung des BAG, dass bei einer definitiven Lösung kein Wettbe-
werbsnachteil für Spitäler entstehen darf, die sich im Bereich der Aus- und Wei-
terbildung engagieren. Die Abgeltung der Aus- und Weiterbildung darf also nicht
einfach Teil der Fallpauschale werden, die unabhängig davon bezahlt wird, ob
Weiterbildungsleistungen erbracht werden oder nicht. Allerdings gehören diese
Aufwendungen zu den anrechenbaren Kosten eines Spitals, die dual finanziert
werden müssen.
Was VKL betrifft, schliesst Helsana sich der Stellungnahme von santésuisse an. Helsana
- semi-hospitalier Le CSA approuve la suppression de ce terme obsolète SSR/CSA
- maisons de naissance Le CSA trouve cohérent d’appliquer aux maisons de
naissance les mêmes règles que pour les hôpitaux
- citations de l’article 49 LAMal Plusieurs modifications sont dues à des
reformulations et des renumérotations de certains de ses alinéas lors de la
modification du 27.12.07 de la LAMal
Plusieurs points apparaissant dans ce projet et importants pour le CSA ont déjà
fait, ou vont faire, l’objet de décisions du Parlement contraires aux vues du
CSA:
1. forfaits par cas liés aux prestations
2. inclusion des coûts des investissements dans les forfaits hospitaliers;
3. discrimination péjorant le financement des soins de longue durée en regard
de celui des soins hospitaliers.
Die Streichung des Begriffes teilstationär ist zu begrüssen, da es sich um einen Stadt ZH, Nachvollzug des Gesetzes an die Praxis handelt. Auf die in Art. 3 geplante Neu- SSV definition des Begriffs stationär ist jedoch zu verzichten. Eine Anpassung dieses
Begriffs sollte nicht einfach ohne Datenhintergrund via Verordnung eingeführt
werden, sondern mit der Entwicklung der notwendigen Definitionen im Rahmen
der Entwicklung der leistungsbezogenen Fallpauschalen einhergehen. Zudem
würde die im Entwurf vorgeschlagene Änderung Umsetzungsprobleme mit sich
bringen, da ein Fall nach 24 Stunden nicht mehr automatisch stationär wird, weil
zusätzlich separat die Kriterien Bett und Nacht erfüllt sein müssten. In einzelnen
Fällen ist es jedoch möglich, dass das Kriterium Bett um Mitternacht nicht erfüllt
ist. Um Umsetzungsprobleme zu vermeiden und auch um auf dem Verord-
nungsweg einer besseren Definition im Rahmen von leistungsbezogenen Fall-
pauschalen nicht vorzugreifen, sollte der letzte Teilsatz von Art. 3 lit. a gestri-
chen werden.
Art. 1
Abs. Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Al. Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
2 Einverstanden mit Vorbehalt bezüglich des Einbezugs der Geburtshäu- BL
ser. Zwar erscheint es logisch, die Geburtshäuser der VKL zu unterstel-
len, jedoch sei die Frage erlaubt, ob in diesen oft kleinen Einrichtungen
die erforderliche Fachkompetenz zur Umsetzung dieser Regelungen
vorhanden ist. Die Folge der Nichterfüllung der VKL wären wohl Abzü-
ge bei den Tarifen, was einige Geburtshäuser in ihrer Existenz gefähr-
den könnte. Es sollte daher geprüft werden, ob für die Geburtshäuser