Rapporto (tedesco e francese)

Consultazione 2007/88: Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal). Ordinanza sul calcolo dei costi e la registrazione delle prestazioni da parte degli ospedali e delle case di cura (OCPre). Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione delle cure medico-sanitark (OPre) · 178 pagine

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und Ergebnisse der erbrachten Leistungen).

1 Die Wirtschaftlichkeit einer Leistung lässt sich nicht alleine durch die H+

Kosten bestimmen. Die Frage der Effizienz muss zwingend auch Out-

putfaktoren mitberücksichtigen und eine Gesamtsicht einbeziehen, zum

Beispiel Einsparungen in nachgelagerten Behandlungen dank einer

effizienten Erstbehandlung. „die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leis-

tung (statistische Kontrolle der Kosten nach Geschlecht, Alter, Wohn-

ort, Leistungserbringer, und Ergebnisse der erbrachten Leistungen).“

1 c. die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistung (statistische Kontrolle Inselspital

der Kosten nach Geschlecht, Alter, Wohnort, Leistungserbringer, und

Ergebnisse der erbrachten Leistungen);

Die Wirtschaftlichkeit einer Leistung lässt sich kaum alleine durch die

Durchschnittskostenerhebung bestimmen. Die Frage der Effizienz

muss zwingend auch Outputfaktoren mitberücksichtigen und eine Ge-

samtsicht einbeziehen, zum Beispiel Einsparungen in nachgelagerten

Behandlungen dank einer effizienten Erstbehandlung.

Zu g: Die Durchführung des KVG ist eigentlich eine öffentliche Aufgabe.

Aus diesem Grund sollte man analog zu den Bundesbetrieben die Ent-

schädigungen der Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte transparent

offenlegen.

1 KVV Art. 28 Bst. c.: Der Text ist wie folgt zu ergänzen: „…c. die Wirt- physiosuisse

schaftlichkeit der erbrachten Leistung (statistische Kontrolle der Kosten

nach Geschlecht, Alter, Wohnort, Leistungserbringer, und Ergebnisse

der erbrachten Leistungen);…“

Begründung: Die Wirtschaftlichkeit einer Leistung lässt sich nicht allei-

ne durch die Kosten bestimmen. Die Frage der Effizienz muss auch

Outputfaktoren und die gesamte Behandlungskette mit den nachgela-

gerten Bereichen berücksichtigen. physioswiss kann die Leistungen

ebenfalls mit Outcome-Messungen dokumentieren.

1 Art. 28 Abs. 1 Bst. c): Die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der erbrachten Privatkliniken

Leistungen ist nicht einzig und allein eine Sache der Kosten. Wesent-

lich ist auch das Ergebnis, das mit den erbrachten Leistungen erreicht

wird. In der Klammer ist der Text deshalb wie folgt zu ergänzen:

„...Leistungserbringer und Ergebnisse der erbrachten Leistungen).“

1 Art. 28 Abs. 1 Bst. c): Die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der erbrachten SRK

Leistungen ist nicht einzig und allein eine Sache der Kosten. Wesent-

lich ist auch das Ergebnis, das mit den erbrachten Leistungen erreicht

wird. In der Klammer ist der Text deshalb wie folgt zu ergänzen:

„(...Leistungserbringer, allfällige Wartezeiten für gewisse Behandlungen

und die Ergebnisse der erbrachten Leistungen).“ Wartelisten können im

positiven Fall auf eine besonders geschätzte Qualität hinweisen.

1 c. die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistung (statistische Kontrolle SWISSREHA

der Kosten nach Geschlecht, Alter, Wohnort, Leistungserbringer, und VAKA Ergebnisse der erbrachten Leistungen);

Die Wirtschaftlichkeit einer Leistung lässt sich nicht alleine durch die

Kosten bestimmen. Die Frage der Effizienz muss zwingend auch Out-

putfaktoren mitberücksichtigen und eine Gesamtsicht einbeziehen, zum

Beispiel Einsparungen in nachgelagerten Behandlungen dank einer

effizienten Erstbehandlung oder Rehabilitation.

1 1b : Ajouter : ... coûts et de la qualité SSR/CSA

1/e : Le CSA approuve fortement l’inscription de la garantie que „ les

ressources de l’assurance sociale sont exclusivement affectées aux

buts de celle-ci „

1/f : Ajouter in fine :... coûts et de la garantie de la qualité.

2 Die Daten der Versicherer, insbesondere Reserven, Rückstellungen BL, LU, NW,

und Verwaltungskosten, sind pro Kanton separat zu publizieren. SG, UR, GDK