Rapporto sui risultati

Consultazione 2008/105: Revisione totale della legge sulla cittadinanza · 49 pagine

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Ebene von Bundesrechts wegen zwingend eine Wartefrist bestehe, weshalb der Absatz 2 wie folgt abzuändern sei: „Besteht auf kommunaler Ebene eine Wartefrist, so darf diese höchstens ein Jahr dauern.“ (SEK). Inhaltlich stosse die Regelung zwar auf Zustimmung, jedoch solle diese der kantonalen Gesetzgebung vorbehalten sein (BGSB, BGB, BGR).

Art. 22: Cittadinanza svizzera ammessa per errore

1. Befürwortende Stellungnahmen • 24 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU). • 4 Parteien (FDP, CVP, SP, GPS) sind für die vorgeschlagene Regelung. • 4 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia, Travail.Suisse, FER) befürworten die vorgeschlagene Regelung. • 8 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, SVBK, EKM, SVZ, AVZ, JusPax, BGK) sind für die vorgeschlagene Regelung.

Die Bestimmung sei zu streichen (OW, JusPax). Der Bestimmung könne zugestimmt werden, sofern der bisherige Art. 29 Abs. 3 BüG beibehalten werde. (FER).

2. Ablehnende Stellungnahmen • 1 Kanton (BE) lehnt die vorgeschlagene Regelung ab. • 1 Partei (EDU) ist gegen die vorgeschlagene Regelung. • 1 Wirtschafts- und Berufsverband (CP) lehnt die vorgeschlagene Regelung ab. • 2 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SFR, SEK) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.

Die Formulierung gemäss bisherigem Art. 29 BüG solle beibehalten werden (EDU, CP) bzw. die betroffene Person das Bürgerrecht nach 5 Jahren voraussetzungslos erwerben (SFR). Gemäss dem Kanton Bern ist der betroffenen Person das irrtümlich geführte Kantonsbürgerrecht zu erteilen. Auf Unverständnis stösst, dass eine einbürgerungswillige Person, die bereits Militärdienst geleistet hat, neu einer Mindestfrist unterliegen soll: Vielmehr rechtfertige sich eine Ausdehnung der bestehenden Privilegierung auf den Zivildienst (SEK).

Art. 25: Competenza e procedura

1. Befürwortende Stellungnahmen • 15 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (UR, SZ, OW, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, AI, AG, TI, VD, GE, JU). • 2 Parteien (FDP, CVP) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu. • 3 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, CP, FER) befürworten die vorgeschlagene Regelung. • 8 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, EKM, SVZ, AVZ, JusPax, BGK, SEK) sind für die vorgeschlagene Regelung.

Es wird angemerkt, dass der bei Kantonen und Gemeinden anfallende Mehraufwand durch den Bund zu vergüten sei (UR, ZG, CVP, SSV). Ausserdem solle das Anhörungsrecht in ein Antragsrecht umgewandelt werden, da die Kantone und Gemeinden einerseits einen erhöhten Arbeitsaufwand hätten und anderseits durch die vorgenommenen Abklärungen ein umfassendes Bild vom Gesuchsteller gewinnen würden (BS).