Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 28 E. Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer

Artikel 18: Kantonale und kommunale Aufenthaltsdauer Variante 1 / mit Inhalt einverstanden?

1. Befürwortende Stellungnahmen • 4 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (UR, VS, VD, JU). • 1 Partei (CVP) stimmt der vorgeschlagenen Regelung zu.

• 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (CP, FER) befürworten die vorgeschlagene Re-

gelung. • 1 weiterer Vernehmlassungsteilnehmer (SGV) ist für die vorgeschlagene Regelung.

Der Variante 1 wird der Vorzug gegeben, da Variante 2 zu stark in die Souveränität der Kantone eingreife und mit Art. 38 Abs. 2 BV nicht vereinbar sei (UR, VD, CP, FER).

2. Ablehnende Stellungnahmen • 20 Kantone (ZH, BE, LU, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, GE) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab. • 5 Parteien (FDP, SP, SVP, GPS, EDU) sind gegen die vorgeschlagene Regelung.

• 3 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, Unia, Travail.Suisse) lehnen die vorge-

schlagene Regelung ab. • 13 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SVBK, EKM, KID, SVZ, AVZ, PINK CROSS, LOS, SFR, JusPax, SEK, BGSB, BGB, GBR) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.

Die vorgeschlagene Bestimmung stösst aus unterschiedlichen Gründen auf Ablehnung: Sie sei unklar (ZG, BS, BL, AR, GE, FDP, SVBK, JusPax), greife zu stark in die Kantonsautonomie ein (NW, OW, GR, TI, SVP, SVBK, BGSB, BGB, GBR) und ermögliche den Kantonen immer noch überlange Wohnsitzfristen und damit die Einschränkung der Mobilität (SP, GPS, SGB, Unia, SAV, Travail.Suisse). Eine feste Obergrenze sei zu bevorzugen (BS). Gemäss dem Kanton OW ist bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton das hängige Verfahren von Gesetzes wegen als gegenstandslos zu erklären. Betreffend die Mindestaufenthaltsdauer wird vereinzelt geltend gemacht, dass diese mindestens 3 Jahre (TI, VD, EDU) oder mindestens 5 Jahre (UR, GR) betragen soll.

Artikel 18: Kantonale und kommunale Aufenthaltsdauer Variante 1 / Anrechnung der Aufenthaltsdauer

1. Befürwortende Stellungnahmen • 10 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (SZ, GL, ZG, FR, SO, SH, AI, VS, GE, JU), wobei 1 Kanton (GL) mit Vorbehalt. • 2 Parteien (FDP, CVP) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu.

• 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (CP, FER) befürworten die vorgeschlagene Re-

gelung.

• 3 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SGV, EKM, SEK) sind für die vorgeschlage-

ne Regelung.

Gemäss dem Kanton GL soll jedoch bei einem innerkantonalen Wohnsitzwechsel eine Teilanrechnung des vorhergehenden Aufenthaltes, bei einem interkantonalen Wohnsitzwechsel keine Anrechnung erfolgen.