Rapporto esplicativo
Consultazione 2008/50: Elenco delle analisi (Allegato 3 dell'Ordinanza del DFI sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie) · 11 pagine
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4.4.2. Übrige Labortypen
Die einzelnen Analysen wurden im Tarifmodell zu Gestehungskosten bewertet und mit der Auftragswie der Präsenz-Taxe die speziellen Betriebsbedingungen der betroffenen Labortypen berücksichtigt. Für die übrigen Labortypen fehlt eine entsprechende tarifarische Regelung. Die Präsenz-Taxe soll daher ebenfalls pro Auftrag von Spitallaboratorien nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe b und c sowie Absatz 2 KVV und von der Offizin eines Apothekers oder einer Apothekerin nach Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c KVV in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Anwendung der Präsenztaxe auf diese Labortypen rechtfertigt sich dadurch, dass sie die Analysen entweder im Rahmen der Grundversorgung oder für den Eigenbedarf des Spitals durchführen. In beiden Fällen ist davon auszugehen, dass weder die Betriebsbedingungen denjenigen eines Auftragslabors nach Artikel 54 Absatz 3 KVV entsprechen noch dessen Infrastruktur benötigt wird. Mit der Möglichkeit, die Präsenz-Taxe zu verrechnen, wird deren Betriebsbedingungen Rechnung getragen, ohne die Effizienzsicherung der Tarifrevision in Frage zu stellen.
5. Nomenklatur- und Strukturänderungen
Die Änderungen der Nomenklatur umfassen einerseits rein redaktionelle Änderungen im Hinblick auf eine klarere und einheitliche Darstellung, andererseits gestrichene, inhaltlich geänderte sowie neue Positionen, wobei die neuen Positionen zumeist ein Ersatz für eine gestrichene Position darstellen (z.B. eine neue Methode für den gleichen Infektionserreger im Kapitel Mikrobiologie).
Zu den strukturellen Änderungen gehört insbesondere der Umbau des Kapitels 2 Genetik. Dabei wird das Kapitel 2.2.1, Zytogenetische Analysen, in folgende drei Unterkapitel aufgeteilt: (1) Konstitutionelle Zytogenetik, (2) Tumorzytogenetik sowie (3) molekulare Zytogenetik, wobei letzteres diejenigen Zuschläge enthält, welche für beide anderen Unterkapitel gelten. Das Kapitel 2.2.2, Molekulargenetische Analysen, wird einerseits dem System der übrigen KLV angepasst, indem die krankheitsbezeichnenden Positionen 8810.01 – 8810.35 ihrer juristischen Bedeutung gemäss als Limitationen unter den entsprechenden technischen Positionen stehen; andererseits werden die technischen Positionen und Zuschläge 8811.01 – 8824.00 in prozessorientierte und nach Komplexität abgestufte Module zusammengefasst (z.B. Nukleinsäure-Amplifikation mit anschliessender Amplifikats- resp. Mutationsdetektion mittels Elektrophorese (Agarosegel, Polyakrylamid), bei Monoplex-Ansatz pro Zielsequenz, bei Multiplex-Ansatz pro Ansatz). Um eine schnelle Orientierung innerhalb einer technischen Position zu erlauben, werden die Limitationen ferner zu an ICD-10 angelehnten Krankheitsgruppen zusammengefasst (z.B. Metabolische und endokrine Krankheiten oder Hereditäre Neoplasien). Ebenfalls wird das Kapitel 4.4, Seltene Autoantikörper, aufgehoben und die darin gelisteten Parameter werden als Limitationen der entsprechenden Positionen 8110.00 – 8111.01 ins Kapitel 1 integriert. Des Weiteren werden die Kapitel 4.2, Anonyme Positionen, und 4.3, Fixe Analysenblöcke, aufgehoben, wobei die Positionen 8129.00 Blutgase und 8129.10 Oxymetrieblock neu mit vollem Text im Kapitel 1 aufgeführt werden.
Der Transparenz halber werden in der aktuellen Darstellung die alten Positionsnummern wo immer möglich beibehalten und den neuen Positionen vorübergehende 1000-Nummern zugeteilt. Rein redaktionelle Änderungen werden ausnahmsweise nicht mit Revision C bezeichnet und auch die Bezeichnung Revision TP für eine modifizierte Taxpunktzahl wird nicht verwendet; zudem erscheinen inhaltliche Änderungen sowie die vereinzelten echt neuen Positionen beide unter Revision N, ersetzte Positionen sowie die vereinzelten gestrichenen Positionen beide unter Revision S. Die ganze Analysenliste wird ferner in der nächsten Gesamtausgabe mit 3 Stellen nach dem Punkt versehen und neu durchnummeriert, sodass inhaltlich zusammen gehörende Positionen wieder untereinander zu stehen kommen, wobei die alten Positionsnummern in einer separaten Spalte mitgeführt werden.
6. Auswirkungen der Revision
Das in einer ausgewogenen und transparenten Neutarifierung sämtlicher Positionen der Analysenliste zu sehende Projektziel dürfte als erreichbar anzusehen sein. Damit sollten die heutigen Verzerrungen zwischen überteuerter Basisanalytik und einer vermutlich unterbewerteten spezielleren Analytik ausgeräumt und die Tarifstruktur den heutigen Laborgegebenheiten angepasst werden können. Nachfolgend wird eine grobe Abschätzung möglicher Auswirkungen vorgenommen, welche folgenden Einschränkungen unterliegt:
• Es wurde ein Vergleich der Kostenvolumina, welche durch die bestehende und die geplante Analysenliste induziert werden, durchgeführt. Basisjahr dieses Vergleichs ist 2006. Der Ver-