Rapporto sui risultati
Consultazione 2009/120: Rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011 · 66 pagine
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Risultati della procedura di consultazione relativa al rapporto sull’efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni 2008-2011
sive zurückzuziehen und den Kantonen schliesslich die alleinige Finanzierungsverantwortung zu überlassen.
– Weiter gilt es anzumerken, dass namentlich die vom Bund beschlossenen Reformen im
Gesundheitswesen zu einer ganz erheblichen Zusatzbelastung der Kantone führen werden und deren Finanzautonomie stark einschränken werden. Für den Kanton Bern führt beispielsweise die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sowie die neue Pflegefinanzierung zu Mehrkosten von jährlich rund 300 Mio. Franken, was rund einem Drittel der zweckfreien NFA-Zuschüsse entspricht.
LU Der Kanton Luzern schliesst sich bei allen Fragen der Stellungnahme der KdK an (Mehrheitsanträge).
UR Der Wirksamkeitsbericht zur NFA bestätigt unsere eigenen Beobachtungen, wonach sich die Einführung der NFA grundsätzlich bewährt hat. Die Finanzautonomie der Kantone und damit der Föderalismus wurden gestärkt, wobei die Aufgabenentflechtung ebenso wie die zusätzlichen zweckfreien Finanzmittel ihren Beitrag dazu geleistet haben. Praktisch alle Kantone konnten die Steuerlast senken, insbesondere auch die ressourcenstarken Kantone. Die Befürchtungen der finanzstarken Kantone, wonach die NFA zu einer übermässigen Belastung führen würde, haben sich damit nicht bewahrheitet. Auf der anderen Seite ist es gelungen, praktisch alle Kantone auf eine minimale Ressourcenausstattung von 85 Indexpunkten anzuheben (Ausnahmen Kanton Uri und Wallis).
Mit der NFA werden seit 2008 erstmals Zentrumslasten anerkannt und abgegolten ("soziodemografischer" Lastenausgleich). Die Gebirgskantone haben dafür auf einen Teil ihrer Mittel aus der vormaligen Finanzkraftabstufung verzichtet. Mit dieser Anerkennung der Zentrumslasten haben die Gebirgskantone ein deutliches Zeichen zu Gunsten einer Partnerschaft Stadt - Land gesetzt. Nachträgliche Forderungen nach Aufstockung des Lastenausgleichselements zu Gunsten der urbanen Kantone stellen diese Partnerschaft in Frage und sind zu vermeiden.
Die NFA ist ein fein abgestimmtes System, welches durch entsprechende politische Prozesse (Volksabstimmungen, Parlamentsentscheide) breit abgestützt ist. Bereits kleinste Veränderungen können unmittelbar Auswirkungen auf die Gesamtwirkung des Systems haben und zu Verschiebungen unter den Kantonen bzw. zwischen Bund und Kantonen führen. Als Gesamtwirkung ist aus unserer Sicht immer das Ziel einer minimalen Ressourcenausstattung von 85 Indexpunkten als Vorgabe für den Disparitätenabbau vor Augen zu behalten. Forderungen der ressourcenstarken Kantone, wie sie im Vorfeld der Debatte um den Wirksamkeitsbericht vorgebracht wurden, können dieses austarierte System und die Gesamtwirkung der NFA gefährden. Im Hinblick auf den nächsten Wirksamkeitsbericht für die Periode 2012 bis 2016 ist jedoch der Entwicklung der Disparität zwischen den Kantonen, den Wirkungen des Finanzausgleichs zugunsten schwächerer Kantone und seiner Belastung der stärkeren Kantone ein besonderer Augenmerk zu schenken.
Der Bundesrat hat sich mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich für eine Beibehaltung des Status Quo und gegen Änderungen an der Mechanik des Finanzausgleichs ausgesprochen. Der Regierungsrat unterstützt diese Grundhaltung des Bundesrats ausdrücklich, insbesondere:
- ist aus Sicht der Stabilität dem politisch breit abgestützten Finanzausgleichssystem hohe
Priorität einzuräumen,
- ist die Zeitspanne des Wirksamkeitsberichts bzw. die praktische Erfahrung daraus von
lediglich zwei Jahren zu klein, um schlüssige Aussagen zu erhalten, und
- lassen sich gesicherte Aussagen nur über einen längeren Zeithorizont machen, da das
von der NFA gesetzte Anreizsystem träge reagiert.
SZ - Fehlende Zukunftsbetrachtung:
Der Wirksamkeitsbericht enthält lediglich eine Ex post-Betrachtung, eine Ex Ante-Einschätzung fehlt. Die Ausgleichsgefässe werden jedoch nicht vier Jahre zurück sondern für vier Jahre in die Zukunft neu festgelegt. Irgendwo im Wirksamkeitsbericht oder