Appendice 1
Consultazione 2009/89: Revisione totale dell'ordinanza sulle norme della circolazione (ONC) e dell'ordinanza sulla segnaletica stradale (OSStr) · 83 pagine
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Schweiz. Wie ASTAG.
Gewer-
bever-
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Schweiz. Die Interne Vernehmlassung zur Vorlage hat ergeben, dass die Schweizer Städte hinter Städte- der neuen Systematik und dem Vorhaben der «Entrümpelung» stehen. Allerdings würde verband das Projekt VERVE für die Städte erhebliche finanzielle Folgekosten bedeuten, sollte es
vollumfänglich in der heute vorliegenden Form umgesetzt werden. Deshalb werden verschiedene aufwändige oder kaum umsetzbare Änderungen abgelehnt.
asa Die Verordnung wirkt sich auf folgende Bereiche aus:
- Ausbildung, Theorieprüfung, praktische Prüfung, Lehrmittel (Leitfaden, asa-Richtlinie, etc.).
Der Zeitbedarf für die nötigen Anpassungen ist momentan schwer abzuschätzen. Für eine einheitliche Umsetzung ist eine zuverlässige zeitliche Vorgabe mit ausreichender Vorlaufszeit unumgänglich.
sva FR Die Verordnung wirkt sich auf folgende Bereiche aus:
- Ausbildung, Theorieprüfung, praktische Prüfung, Lehrmittel (Leitfaden, asa-Richtlinien etc.)
Der Zeitbedarf für die nötigen Anpassungen ist momentan schwer abzuschätzen. Für eine einheitliche Umsetzung ist eine zuverlässige zeitliche Vorgabe mit ausreichender Vorlaufszeit unumgänglich.
VSCI Der geplante Abbau des Schilderwaldes und die Überprüfung der Verkehrsregeln im Sinne
einer Anpassung an die heutigen Verhältnisse wird begrüsst. Allerdings darf die Revision nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit und unterschiedliche Interpretationen durch die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ermöglichen.
Gesund- Für Gesundheitsförderung Schweiz wünschenswert sind sichere Verkehrswege, damit sich heitsför- auch nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und Velofahrer häufiger bewederung gen. Deshalb begrüssen wir Verkehrsregeln, welche die Sicherheit für Fussgänger, Velo-Schweiz fahrer und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten erhöhen.
- Gesundheitsförderung Schweiz begrüsst die im Bericht unter Ziffer E angesprochene Entrümpelung. Der Abbau der Regelungsdichte hilft, wichtigen und relevanten Vorschriften zu mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen.
- Die Verdeutlichung der Regelung, dass neu alle Fussgängerinnen grundsätzlich links zu gehen haben, dient der Verkehrssicherheit.
- Grundsätzlich unterstützen wir die neue Bedeutung der Ortschaftstafel (Beginn der Innerortsgeschwindigkeit). Hingegen regen wir an, die Standortfrage der Schilder nochmals im Sinn der Verkehrssicherheit in überbautem Gebiet zu prüfen und die Regelung so anzupassen, dass die Tafeln schon zu Beginn des locker überbauten Gebietes, spätestens aber vor (Mindestabstand 50 - 100 Meter) und nicht erst beim Beginn der dichten Überbauung aufzustellen sind. Der Vorschlag, die Ortschaftstafeln am heutigen Standort des Signals „Höchstgeschwindigkeit 50 generell" anzubringen erhöht unseres Erachtens die Verkehrssicherheit nicht.
Gesundheitsförderung Schweiz begrüsst die Stossrichtungen der Entwürfe, hält jedoch fest, dass insbesondere in überbautem Gebiet die Verkehrssicherheit der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer erhöht werden muss.
ARVAG Die Aufgabe der ARVAG ist es sich für eine einheitliche und praxisbezogene Auslegung
der ARV Vorschriften einzusetzen. Aus diesem Grund nehmen wir nur zu den ARV relevanten Änderungen Stellung (Ziff. 3.40).
ASTAG Wie schon in der Vorkonsultation (vgl. unser Schreiben vom 22. Oktober 2009) erwähnt,
unterstützen wir im Grundsatz die Stossrichtung resp. vor allem die Absicht der geplanten Änderungen, d. h. die Benutzerfreundlichkeit der Verkehrsregeln zu erhöhen und alle für den Verkehrsteilnehmenden bzw. die Behörden beachtlichen Vorschriften in jeweils einem Erlass zu vereinen.
Allerdings mussten wir nun feststellen, dass die mehrhundertseitige (!) Vorlage einen äusserst hohen Detaillierungsgrad aufweist. Die Vorlage erfüllt damit den eigentlichen Sinn