Appendice 1
Consultazione 2009/89: Revisione totale dell'ordinanza sulle norme della circolazione (ONC) e dell'ordinanza sulla segnaletica stradale (OSStr) · 83 pagine
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den, wenn es grün wird.
Wir begrüssen einheitliche Regelungen für Auto- und Velofahrende. Sonst gilt für dieselbe Person einmal diese, einmal die andere Regel, je nach Verkehrsmittel.
Ob die Umstellung vom Grünpfeil als gesichertes Abbiegen auf Grünpfeil mit Blinklicht als ungesichertes Abbiegen den Praxistest besteht, können wir nicht abschätzen. Im Zweifelsfall befürworten wir entsprechende Abklärungen, Pilotversuche.
strasse Grundsätzlich sind wir mit diesen Änderungen einverstanden. Allerdings sollte im Vollzug schweiz (BSSV, Weisungen, etc.) insofern eine Ergänzung erfolgen, als Lichtsignalanlagen nicht
zusehends zur Behinderung des Verkehrsflusses eingesetzt werden, sondern wieder prioritär – wie ursprünglich vorgesehen – der Verkehrssicherheit dienen.
FMS Wie strasseschweiz.
Kapo Wie NW.
NW
Tiefbau- Wie Kapo NW.
amt NW
VöV Auch hier fällt auf, dass die Signalisierung von Bahnübergängen mit LSA kein aktuelles
Thema ist. Ein beabsichtigtes Forschungsprojekt wurde z.B. nicht gestartet. (VSS 2006- 302: Höhengleiche Kreuzungen Strasse - Schiene, Anforderungen an die Signalsteuerung, Bestandteil des Forschungsbündels Verkehrsregelungssysteme) Vor allem bei Lichtsignalen stellt man teilweise regional unterschiedliche Ansätze fest, was besser zu vermeiden wäre.
AGVS Grundsätzlich sind wir mit diesen Änderungen einverstanden. Allerdings sollte im Vollzug
(BSSV, Weisungen, etc.) insofern eine Ergänzung erfolgen, als Lichtsignalanlagen nicht zusehends zur Behinderung des Verkehrsflusses eingesetzt werden, sondern wieder prioritär – wie ursprünglich vorgesehen – der Verkehrssicherheit dienen.
Im Weiteren ist bei den rot-gelben Ampeln am Kriterium „Verwendung nur in Ausnahmefällen“ festzuhalten, da es immer noch Situationen im Verzweigungsbereich gibt, die für den Fahrzeuglenker bezüglich Vortrittsrecht unklar sind. Dreikammerampeln mit rotem, gelbem und gelb blinkendem, jedoch ohne grünes Licht, sollten im Bereich von Verzeigungen nicht verwendet werden dürfen.
Public Wie bfu.
Health
Schweiz
kf Es erscheint als sinnvoll, vermehrt mit Pfeilen zu arbeiten. Ebenfalls die Überarbeitung des
„Rechts abbiegen, wenn gleichzeitig Fussgänger grün haben“ erscheint überarbeitungswürdig. Diese Situation führt immer wieder zu gefährlichen Situationen.
BAV Wie VöV.
NEIN ( )
wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:
NEIN mit Bemerkung ( 20 )
wovon Bund: Kantone: 4 Übrige Stellen: 16
BE Gemeint ist nicht Punkt E.5.2., sondern F.2.
Siehe Anmerkungen zu den einzelnen Artikeln betreffend Lichtsignalanlagen (LSA) und Verkehrsmanagement (VM).
BS Das Thema des freien Abbiegens für Veloverkehr bzw. der Veloquerung analog FG-
Querung bei Konfliktgrün sollte aber noch aufgenommen werden.
SH Die Thematik Abschaffung Konfliktgrün sollte zu gegebener Zeit wieder aufgenommen
werden, da dies die vermutlich beste Lösung wäre, Unfälle zu verhindern.
VS A l'art 157/2 OUR P, la notion «aux piétons engagés sur la chaussée transversale» ne
précise pas la présence ou non d'un passage pour piétons. Ainsi, le piéton engagé sur la chaussée transversale serait toujours prioritaire dans le cas qui nous occupe. Cette règle est actuellement méconnue. Ne faudrait-il pas dès lors mentionner «chaussée
transversale munie d'un passage pour piétons» ?
Stadt Einheitliche Regelung
Bern Bei Abschaffung des Vollgrüns muss eine neue Maske „Dreizackpfeil“ geschaffen werden.
Im Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr wird der Wunsch postuliert, „den internationalen Strassenverkehr zu erleichtern und die Sicherheit auf den Strassen durch die Annahme einheitlicher Verkehrsregeln zu erhöhen“. Die Schaffung einer Signalmaske „Dreifachpfeil“, die einmalig in der Welt wäre, widerspricht diesem Wunsch.
Die heutige Regelung mit Vollgrün ist in allen benachbarten Ländern (F, FL, D, Ö, I)