Appendice 3

Consultazione 2009/89: Revisione totale dell'ordinanza sulle norme della circolazione (ONC) e dell'ordinanza sulla segnaletica stradale (OSStr) · 154 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 134Fedlex · Rapporto sui risultati

4.78 Sind Sie mit Art. 78 E-BSSV einverstanden?

JA ( 46 )

wovon Bund: Kantone: 16 Übrige Stellen: 30

AR, BL, GE, GR, OW, JU, LU, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG

vif LU

Kapo AI, Kapo AR, Kapo BL, Kapo OW, Kapo SG, Kapo SH, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZG, Kapo ZH, Stapo Chur, Stapo St. Gallen, Stapo Winterthur, Stapo Zürich

ACS, bfu, BUL, FMS, FREC, KSPD, Mobilitant.org, Public Health, SIK, SP, strasseschweiz, SVSAA, Wanderwege

JA mit Bemerkung ( 6 )

wovon Bund: Kantone: 4 Übrige Stellen: 2

AG Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Ziff. 4.77, 2. Teil.

BS Auch hier stellt sich die Frage bezüglich der Personen mit „besonders schutzwürdigem

Interesse“ (vgl. Bemerkung zu Art. 77 E-BSSV).

GL Es ist unklar, worin sich das üblicherweise beachtliche „schutzwürdige Interesse“ an einer

legitimen Anfechtung vom „besonders schutzwürdigen Interesse“ unterscheiden soll.

NE Al. 1 : À supprimer ; c'est à l'autorité compétente d'intervenir.

Kapo BS Auch hier stellt sich die Frage bezüglich der Personen mit „besonders schutzwürdigem

Interesse“ (vgl. Bemerkung zu Art. 77 E-BSSV).

Städte- In der internen Vernehmlassung fand die Bestimmung mehrheitlich Zustimmung. Eine verband Minderheit lehnt die Bestimmung ab (vgl. Bemerkung zu Art. 77, Abs. 5).

NEIN ( 2 )

wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen: 2

FMS, strasseschweiz,

NEIN mit Bemerkung ( 10 )

wovon Bund: Kantone: 4 Übrige Stellen: 6

BE Die neu geschaffene Möglichkeit von Art. 77 Abs. 5 E-BSSV (Anrecht auf eine behördliche

Verfügung) kann unter Umständen zu einer nicht zu unterschätzenden Zahl von Bürgereingaben und einem massiven, nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand führen, zumal auch fehlende Markierungen/Signale gerügt werde können (Art. 78 E-BSSV). Wir sind der Auffassung, dass die Rechtsverfahren möglichst einzuschränken sind. Die Schutzwürdigkeit der Interessen kann sich grundsätzlich nur auf konkrete private Interessen beziehen, da die öffentiichen Interessen durch die Behörden vertreten werden. GL Es ist unklar, worin sich das üblicherweise beachtliche „schutzwürdige Interesse“ an einer

legitimen Anfechtung vom „besonders schutzwürdigen Interesse“ unterscheiden soll.

NW Gemäss Bemerkungen unter 2.10 (StBV und 4.77 BSSV)

SZ Absatz 3: Die Möglichkeit gegen Markierungen und nicht zu Verfügende Signale

nachträglich eine Verfügung zu erwirken, führt zu grossem, zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Unzählige Beschwerden und somit Rechtstreitigkeiten wären die Folge. Zudem ist unklar, welche Personen ein besonders schutzwürdiges Interesse haben?

Antrag: Absatz 3 ist ersatzlos zu streichen.

Stadt Zu den Abs. 1 und 2: siehe oben, 4.77; Bemerkung und Antrag zu Abs. 5.

Bern

Tiefbau- wie Kapo NW

amt NW

Kapo Die neu geschaffene Möglichkeit von Art. 77 Abs. 5 E-BSSV (Anrecht auf eine behördliche BE Verfügung) kann unter Umständen zu einer nicht zu unterschätzenden Zahl von

Bürgereingaben und einem massiven, nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand führen, zumal auch fehlende Markierungen/Signale gerügt werde können (Art. 78 E-BSSV). Wir sind der Auffassung, dass die Rechtsverfahren möglichst einzuschränken sind. Die Schutzwürdigkeit der Interessen kann sich grundsätzlich nur auf konkrete private Interessen beziehen, da die öffentlichen Interessen durch die Behörden vertreten werden. Kapo Abs. 3: ersatzlos streichen. Wird dies angewendet, genügen die personellen Mittel nicht für GR die Aufarbeitung der anfechtbaren Verfügungen.

Kapo Gemäss Bemerkungen unter 2.10 (StBV und 4.77 BSSV)

NW

COCRBT Al. 1 à supprimer puisque seuls les signaux figurant à l‟annexe 1 de l‟OUR peuvent être

utilisés.

tcs Al. 1, supprimer "particulièrement". CF. remarque 4.77 c) ci-dessus.