Appendice 3

Consultazione 2009/89: Revisione totale dell'ordinanza sulle norme della circolazione (ONC) e dell'ordinanza sulla segnaletica stradale (OSStr) · 154 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 29Fedlex · Rapporto sui risultati

4.18 Sind Sie mit Art. 18 E-BSSV einverstanden?

JA ( 49 )

wovon Bund: Kantone: 15 Übrige Stellen: 34

BL, GE, GL, JU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH

Stadt Bern, Tiefbauamt NW

Kapo AG, Kapo AI, Kapo AR, Kapo BL, Kapo NW, Kapo OW, Kapo SG, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZG, Kapo ZH, Stapo Chur, Stapo St. Gallen, Stapo Winterthur, Stapo Zürich

ACS, bfu, BUL, COCRBT, FMS, FREC, KSPD, Mobilitant.org, Public Health, SIK, SP, Städteverband, strasseschweiz, SVSAA, tpg

JA mit Bemerkung ( 7 )

wovon Bund: Kantone: 5 Übrige Stellen: 2

AG Antrag:

... oder, wenn dies geeigneter erscheint, in angemessenen ...

LU Auch das Signal "Höchsthöhe" soll gemäss Abs. 5 bei der letzten Umfahrungsmöglichkeit

vorsignalisiert werden können.

NE Al. 3, lettre A : utiliser le même texte et distance qu'à l'article 9 al. 3, lettre A pour les si-

gnaux de danger pour offrir une homogénéité des placements de signaux.

SH Müssen Allradfahrzeuge bei diesem Signal immer zwingend Schneeketten montieren. Fällt

der Zusatz „Ausgenommen Fahrzeuge mit Allradantrieb“, weg.

VD Alinéa 5: remplacer le terme 'la dernière déviation" par "bifurcation" puis remplacer "d'em-

prunter une déviation" par "un autre itinéraire".

vif LU 5 Auch das Signal „Höchsthöhe“ sollte bei der letzten Umfahrungsmöglichkeit vorsignali-

siert werden.

Kapo SH Müssen Allradfahrzeuge bei diesem Signal immer zwingend Schneeketten montieren. Fällt

der Zusatz „Ausgenommen Fahrzeuge mit Allradantrieb“, weg.

NEIN ( )

wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:

NEIN mit Bemerkung ( 8 )

wovon Bund: Kantone: 4 Übrige Stellen: 4

AR Vorsignale werden mit diesem Artikel obligatorisch erklärt.

Besser: Soweit Vorsignale nötig…… (sonst entsteht ein Tafelwald)

BE Abs. 2: Diese Neuregelung führt dazu, dass Zusatztafeln mit langem Text entstehen, was

zur Ablenkung der Fahrzeugführer führt und demzufolge als Gefährdung der Verkehrssicherheit betrachtet werden muss. Zudem belastet sie die Umsetzungsschwierigkeiten von Art. 55 Abs. 1 E-BSSV zusätzlich. Das Aufführen der Ausnahme „mit Bewilligung gestattet“ ist absolut unnötig. Einerseits weiss der Inhaber einer entsprechenden Bewilligung, dass er die beschränkte Strecke befahren darf, anderseits darf ein Fahrzeugführer nicht annehmen, dass er automatisch auch zu den Berechtigten gehört, wenn er einem anderen Fahrzeugführer in eine beschränkte Strecke nachfolgt. Wir beantragen, dass der Passus „... auch wenn die Ausnahme nur mit einer Bewilligung beansprucht werden kann“ gestrichen wird.

Textvorschlag: Ausnahmen von signalisierten Vorschriften für den allgemeinen Verkehr müssen immer ergänzend signalisiert werden.

BS Insbesondere in Stadtzentren bestehen viele Ausnahmen zu Signalisationen (z.B.

Privilegien für Anwohner, Taxis, Notfallhandwerker, Post, etc.), welche gar nicht alle auf den Signalen vermerkt werden können. Um die Vorgaben gemäss Artikel 5 E-BSSV erfüllen zu können, muss zwingend eine Ausnahmeregelung bestehen. Wir schlagen folgende Korrektur zu Absatz 2 vor: „Ausnahmen von signalisierten Vorschriften sollen müssen immer ergänzend signalisiert werden, auch wenn die Ausnahme nur mit einer Bewilligung beansprucht werden kann und es die allgemeinen Aufstellungsvorschriften zulassen“.

GR Zu Art. 18 Abs. 5 E-BSSV; Die Ankündigung des Signals "Schneeketten obligatorisch"

kann auch mit dem Signal "Strassenzustand" (G.09) erfolgen. Absatz 5 wäre dahingehend zu ergänzen.

Kapo BE Abs. 2: Diese Neuregelung führt dazu, dass Zusatztafeln mit langem Text entstehen, was