DE-Oferr_2012_Entwurf_Kommentar_Nr.12_zu_AB_34.3_(tedesco)

Consultazione 2010/109: Revisione parziale dell'ordinanza sulle ferrovie (Oferr) e delle relative disposizioni d'esecuzione (DE-Oferr); Integrazione dell'ordinanza sulle installazioni elettriche delle ferrovie (OIEF) e delle relative disposizioni d'esecuzione (DE-OIEF) nell · 23 pagine

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Bei dieser Anordnung der Anlage wird vorausgesetzt, dass die üblichen Standards zur Gestaltung der Hauptgleise und Perrons (Perronhöhe, Sicherheitslinie) umgesetzt sind.

7.1.2 Strassenbahnbereich (Ziffer 4.1.2 der AB 34.3)

Im Strassenbahnbereich3 ist überall mit Personen im Gleisbereich zu rechnen. In diesem Bereich wird mit Fahrt auf Sicht gefahren. Somit kann bei Haltepunkten im Strassenbahnbereich auf die anderen Massnahmen der AB 34.3 verzichtet werden.

Die Bestimmung enthält jedoch einen Vorbehalt („wenn die örtliche Verhältnisse dies zulassen“) der zu einer kritischen Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten, welche zu wiederholenden gefährlichen Situationen oder Fehlverhalten verleiten könnten, führen soll.

7.2 Zugang mit abwechselnder Prioritätenzuteilung (Ziffer 4.2 der AB 34.3)

Unter dem Begriff „abwechselnde Prioritätenzuteilung“ ist zu verstehen, dass auf dem ebenerdigen Zugang zum Perron entweder der Zug oder der Benutzer Priorität haben soll. Die Priorität ist aber nicht mit aktiven Massnahmen (z. B. Schrankenanlage) geregelt.

7.2.1 Allgemeines (Ziffer 4.2.1 der AB 34.3)

Unter Betrachtung der genannten Sicherheitsprinzipien (Kapitel 2) sind folgende Bahnhofstypen wegen zu hoher Gefährdung von dieser Möglichkeit auszuschliessen:

- Bahnhöfe an Doppel- bzw. Mehrspurstrecken.

Auf solchen Bahnhöfen fahren die Züge oft in nicht fester Gleis- und Zeitreihenfolge in das/die zu überquerenden Gleis(e) ein. Da die Reisenden sich mangels entsprechender Ausbildung nicht mit den Gefahren des Bahnbetriebs auskennen, erkennen sie diese nicht und warten die entsprechenden Sequenzen nicht ab. Aus diesem Grund sind solche Bahnhöfe für diese Lösung zu gefährlich.

- Bahnhöfe am Übergang von Einspur- auf Doppel- bzw. Mehrspurstrecken.

Die Gefährdungsbilder sind ähnlich wie bei den Bahnhöfen an Doppel- bzw. Mehrspurstrecken.

- Bahnhöfe an Einspurstrecken oder am Zusammentreffen von Einspurstrecken mit ähnlichem Betrieb wie bei Doppelspurstrecken (z.B. langes Überholgleis oder Einmündung zweier Einspurstrecken, welche gleichzeitige Einfahrten ohne besondere betriebliche/technische Massnahmen erlauben).

Die Gefährdungsbilder sind ähnlich wie bei den Bahnhöfen an Doppel- bzw. Mehrspurstrecken.

- Bahnhöfe auf Einspurstrecken, mit hohem Reisendenaufkommen.

Anlagen mit Zugängen über das Gleis werden mit zu vielen Benutzern gefährlich, weil deren Anzahl das Risiko im Gefahrenbereich zu stehen erhöht. Bei einem schmalen

3Vgl. FDV R 300.6

Version Nr. 07 vom 07.04.2011 für die AB-EBV 2012 Seite 12 von 23