DE-Oferr_2012_Entwurf_Kommentar_Nr.12_zu_AB_34.3_(tedesco)

Consultazione 2010/109: Revisione parziale dell'ordinanza sulle ferrovie (Oferr) e delle relative disposizioni d'esecuzione (DE-Oferr); Integrazione dell'ordinanza sulle installazioni elettriche delle ferrovie (OIEF) e delle relative disposizioni d'esecuzione (DE-OIEF) nell · 23 pagine

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1. Allgemeines, Begriffe

1.1 Einleitung

Bahnhöfe mit Zugängen zu den Perrons über das Gleis beinhalten besondere Gefährdungen, da die Reisenden beim Überqueren des Gleises ins Lichtraumprofil der Bahn treten. Mit der fortschreitenden Automatisierung des Eisenbahnbetriebs und dem damit verbundenen Wegfall des örtlichen verkehrsüberwachenden Fahrdienstleiters, kann eine zusätzliche Gefährdung der Reisenden entstehen. Mit den Massnahmen in der überarbeiteten AB 34.3 AB-EBV werden diese Risiken minimiert.

Die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV) regeln die Grundsätze bei einer „Einfahrt in einen Bahnhof ohne schienenfreie Zugänge“ (Zugang zum Perron über das Gleis). Sie bilden zusammen mit den Bestimmungen der AB 34.3, der AB 39.2 sowie der AB 39.3a AB-EBV eine Einheit.

Der Bedarf an Regelungen für die Bahnhöfe, wo die Zugänge zu den Perrons mit Überschreiten der Gleise erfolgen, führte zum Erlass der AB 34.3 AB-EBV vom 2.7.2006. Diese Bestimmungen waren in einem 1. Schritt hauptsächlich für den verbreiteten Fall „schmaler Zwischenperron“ ausgerichtet und konnten beinahe alle Bahnhöfe dieser Bauart abdecken. In der Zwischenzeit hat die Neuentwicklung von breiten Zwischenperrons mit Überschreiten der Gleise Probleme der Sicherheit und des Betriebs ans Licht gebracht. Diese Probleme machten eine Weiterentwicklung der hoheitlichen Bestimmungen nötig, welche in Zusammenarbeit zwischen dem BAV und den Vertretern verschiedener Eisenbahnunternehmungen (SBB, BLS, SOB, RhB und Golden-Pass-Gruppe) aus den Fachbereichen Bau, Betrieb, Sicherungsanlagen, fahrendes Personal sowie aus dem Fachbereich Fussgänger erfolgte. Direkter Austausch wurde auch mit den Regelungsbehörden und -beauftragten aus Belgien, Deutschland und Frankreich gepflegt.

1.2 Örtliche Besetzung

Bei örtlicher Besetzung des Bahnhofs mit fahrdienstlich ausgebildetem Personal, welches sicherheitsrelevante Tätigkeiten zu Gunsten der Reisenden ausübt, können die Voraussetzungen gegeben sein, dass mit dem gleichen Grad an Sicherheit von AB 34.3 abgewichen werden kann1.

1.3 Bedeutung

Der vorliegende Kommentar erläutert die Überlegungen, die zu den Bestimmungen der AB 34.3 geführt haben.

Die Prinzipien stützen sich auf die vielseitigen Erfahrungen bei verschiedenen Bahnen in der Schweiz (Haupt- und Nebenlinien bei Normal- und Schmalspurbahnen) sowie auf Erkenntnisse der Bahnen im Ausland.

Kompetenzen und Verantwortlichkeiten werden in diesen Grundlagen nicht geregelt. Allfällige Hinweise sind als Anregungen gedacht.

Der vorliegende Kommentar wurde wegen der Komplexität und der Multidisziplinarität des Themas als Erläuterung notwendig erachtet, damit die Hintergründe für die Umsetzung auch nachvollzogen und verstanden werden können. Der Kommentar ist aber kein Umsetzungsinstrument.

1

Vgl. EBV Art. 5.

Version Nr. 07 vom 07.04.2011 für die AB-EBV 2012 Seite 4 von 23