Rapporto sui risultati
Consultazione 2011/122: Revisione parziale della legge federale sugli stranieri (LStr) · 109 pagine
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- Zu Artikel 34: HEKS findet es gut, die Menschen mit Anreizen zu einer schnelleren
Aufenthaltsbewilligung zu motivieren. Deswegen soll es neu möglich sein, eine Niederlassungsbewilligung gemäss Absatz 4 zu erhalten. Als Referenzrahmen soll aber das sich noch in Entwicklung befindende Sprachenportfolio für Migrantinnen in der Schweiz dienen.
Int:
- Wenn Ausländerinnen und Ausländer gut integriert sind, sollen sie die Niederlas-
sung nach zehn Jahren erhalten. […] Auf die Kann-Formulierung ist zu verzichten.
Isa:
- Wie Erfahrungen aus dem Pilotprojekt in Ostermundigen zeigen, können Integrati-
onsvereinbarungen dann die Integration wirksam unterstützen, wenn einerseits eine sehr enge, ressourcenorientierte Begleitung der betroffenen Ausländerinnen und Ausländer gewährleistet ist und anderseits statt einschneidenden Sanktionen der individuellen Situation angepasste positive Anreize damit verbunden werden.
- Zu Art. 34 Abs. 2: Als wenig schlüssig erachten wir die Bestimmung […] wonach für
die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung […] höhere Anforderungen an die Sprachkenntnisse gestellt werden sollen als bei der Erteilung der Niederlassung nach 10 Jahren.
JP:
- Die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung mit fremdenpolizeili-
chen Massnahmen zu verknüpfen […] halten wir für falsch, dazu ungerecht, weil es hauptsächlich Menschen aus Drittstaaten treffen würde […]. Vorschlag: Art. 33 Abs. 4 und 5 streichen. Vorschlag: Art. 34 Abs. 4 letzten Passus „und sich gut in einer Landessprache verständigen können“ streichen.
KID:
- Eine systematische Überprüfung der Integration im Zusammenhang mit der Ertei-
lung bzw. Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen ist […] kritisch zu beurteilen: Sie bedeutet einen enormen Aufwand für die zuständigen Stellen, der nicht zweckmässig und in gewissen Fällen kaum umsetzbar ist. Es besteht die Gefahr, dass die für die Stärkung der Integrationsförderung vorgesehenen Mittel umverteilt werden in den ausländerrechtlichen Vollzug, um die damit verbundenen Verwaltungskosten zu finanzieren.
MERS:
- Die vorgeschlagene Koppelung von Aufenthaltsbewilligungen an den Spracherwerb
erscheint uns diskriminierend, denn sie betrifft lediglich Drittausländer und insbe-