Rapport sur les résultats

Consultation 2011/122: Modification partielle de la Loi sur les Etrangers (LEtr) · 108 pages

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JP:

- Die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung mit fremdenpolizeili-

chen Massnahmen zu verknüpfen […] halten wir für falsch, dazu ungerecht, weil es hauptsächlich Menschen aus Drittstaaten treffen würde […]. Vorschlag: Art. 33 Abs. 4 und 5 streichen. Vorschlag: Art. 34 Abs. 4 letzten Passus „und sich gut in einer Landessprache verständigen können“ streichen.

KID:

- Eine systematische Überprüfung der Integration im Zusammenhang mit der Ertei-

lung bzw. Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen ist […] kritisch zu beurteilen: Sie bedeutet einen enormen Aufwand für die zuständigen Stellen, der nicht zweckmässig und in gewissen Fällen kaum umsetzbar ist. Es besteht die Gefahr, dass die für die Stärkung der Integrationsförderung vorgesehenen Mittel umverteilt werden in den ausländerrechtlichen Vollzug, um die damit verbundenen Verwaltungskosten zu finanzieren.

MERS:

- Die vorgeschlagene Koppelung von Aufenthaltsbewilligungen an den Spracherwerb

erscheint uns diskriminierend, denn sie betrifft lediglich Drittausländer und insbesondere Drittausländerinnen. Es ist zwar grundsätzlich zu begrüssen, wenn ausländischen Personen der Erwerb der in der Schweiz gesprochenen Sprachen erleichtert wird. Wenn an den Spracherwerb aber weitreichende Konsequenzen geknüpft werden, stellt sich die Frage, ob dies mit dem Diskriminierungsverbot aufgrund der Sprache in Art. 8 Abs. 2 Bundesverfassung in Einklang zu bringen ist.

s@s:

- Zur Art. 33: Der vorgeschlagene Absatz 5 ist zu streichen, da er unter anderem eine

problematische „Risikoabschätzung“ beinhaltet über ein zukünftiges Ereignis, welche von den Behörden willkürlich angewendet werden kann. Dies führt auch faktisch dazu, dass bildungsferne Personen nie zu einer mittelfristig gesicherten Aufenthaltsperspektive kommen werden. Das hemmt die Integration.

- Zu Art. 34: Der neue Bst. c ist zu streichen. Der Nachweis der guten Integration ist

bei der Einbürgerung zu erbringen, jedoch dürfen bei der Niederlassungsbewilligung die Hürden nicht mehr erhöht werden.

SAJV/CSAJ:

- Adapte les exigences, en particulier pour les personnes des moins de 25 ans.