Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/122: Revisione parziale della legge federale sugli stranieri (LStr) · 109 pagine

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Isa:

- Als bedenklich erachten wir, dass vor allem zur Beurteilung der Beachtung der öf-

fentlichen Sicherheit und Ordnung nach wie vor äusserst vage Kriterien hinzugezogen werden sollen, namentlich „die Gesamtheit der ungeschriebenen Ordnungsvorstellungen […]“, deren Befolgung nach der herrschenden sozialen und ethischen Anschauung als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten Zusammenlebens anzusehen ist.

KID:

- Sprachkenntnisse dürfen […] nicht mit Integration gleichgesetzt werden, entspre-

chend sind fehlende Sprachkenntnisse allein kein Indikator für mangelnde Integration.

MERS:

- Die Gefahr besteht, dass die Erfordernisse willkürlich einzig als Regulativ zur Ver-

hinderung von Einwanderung herangezogen werden.

ML:

- Cette vision réductrice de l’intégration ne tient pas compte d’autres facteurs tout

aussi essentiels qui favorisent la cohésion sociale et constituent un tremplin vers une meilleure intégration (par exemple engagement bénévole, dans une association).

- La Municipalité de Lausanne regrette fortement que cette révision accentue nette-

ment les exigences vis-à-vis des étrangers en matière d’intégration.

sek :

- Der Kirchenbund macht darauf aufmerksam, dass Sprachkenntnisse nur ein mögli-

ches Kriterium zur Beurteilung der Integration ist.

SVOAM:

- Ein zu hohes Niveau in der schriftlichen Fähigkeit wäre diskriminierend und integra-

tionshemmend.

- Diese Erfordernisse, wie Kenntnisse einer Landessprache oder Kenntnisse über die

Lebensbedingungen in der Schweiz werden in der Realität höheren Kaderangestellten und „Expats“ nicht abverlangt. Dies widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

UNHCR: