Rapporto esplicativo
Consultazione 2012/97: Loi fédérale sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014 (LCRT 2014) · 89 pagine
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2.4.3.4 Zukünftige Ausrichtung des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung
Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) ist heute eine selbständige, rechtsfähige Anstalt des Bundes gemäss Bundesgesetz vom 6. Oktober 197862 über das schweizerische Institut für Rechtsvergleichung und organisatorisch dem EJPD zugeordnet. Das Institut ist eine Dokumentations- und Forschungsstätte für Rechtsvergleichung, ausländisches und internationales Recht mit einer Bibliothek von rund 400‘000 Büchern. Das SIR verfasst entsprechend seinen gesetzlichen Aufgaben insbesondere Gutachten zuhanden der Bundesverwaltung, kantonalen Verwaltungen, Gerichten und Privaten, beteiligt sich an grossangelegten Forschungsvorhaben, führt Seminare und Kolloquien durch, koordiniert die Rechtsbibliotheken des Bundes und verwaltet die Bibliothek des Bundesamts für Justiz. Das SIR erbringt damit überwiegend sogenannte Dienstleistungen mit Monopolcharakter.
Im Rahmen der Aufgabenüberprüfung des Bundes (AÜP) war vorgesehen, dass die zukünftige Ausrichtung des SIR durch das EJPD evaluiert und geprüft wird, ob das SIR allenfalls rechnungsmässig verselbständigt werden könnte. Die Evaluation wurde in den Jahren 2010 und 2011 vorgenommen. Dabei wurden auch Varianten (insb. die Integration des SIR in ein Bundesamt oder die Übertragung an die Universität Lausanne) geprüft und verworfen. Als Resultat der Evaluation ergab sich, dass eine rechnungsmässige Verselbständigung des SIR weder realistisch noch sinnvoll ist. Der Bundesrat beschloss deshalb am 4. April 2012, auf eine rechnungsmässige Verselbständigung des SIR zu verzichten und das SIR in die zentrale Bundesverwaltung zu integrieren. Das EJPD wurde beauftragt, bis spätestens anfangs 2016 eine entsprechende Botschaft vorzulegen.
Die Auswirkungen einer Integration des SIR in die zentrale Bundesverwaltung lassen sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen.
Im Rahmen des KAP 2014 werden im Eigenbereich beim SIR mit einer Kürzung des Bibliothekskredits Einsparungen von 0,2 Millionen realisiert (siehe Ziff. 2.3.1 „Verschiedene Massnahmen im Eigenbereich der Bundesverwaltung“).
Weiteres Vorgehen
Spätestens anfangs 2016 legt der Bundesrat eine Botschaft vor, mit welcher das SIR in die zentrale Bundesverwaltung integriert wird.
2.4.3.5 Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik
Das Parlament hat den Bundesrat mit Planungsbeschluss vom 29. September 201163 zum Armeebericht 2010 beauftragt, bis spätestens Ende 2013 eine Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee vorzulegen, damit die Gesamtleistung der Armee im Gesamtverbund mit den übrigen Instrumenten der Sicherheitspolitik effektiver und effizienter erbracht wird. Die Armee hat dabei folgende Eckwerte einzuhalten: Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der
62 SR 425.1
63 BBl 2011 7621