Rapporto sui risultati

Consultazione 2013/104: Legge federale sul Centro per la qualità nell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie · 248 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 205Fedlex · Rapporto sui risultati

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

A nostro parere, l’avamprogetto messo in consultazione non approfondisce in maniera TI sufficiente le collaborazioni con le istituzioni già attive nel settore della promozione della

qualità (ad esempio: l’Associazione nazionale per lo sviluppo della qualità in ospedali e

cliniche – ANQ – e la Fondazione per la sicurezza dei pazienti). Quale sarà il loro ruolo in

un prossimo futuro? Come saranno ripartite le varie competenze e responsabilità? Il dub-

bio che si possano creare dei doppioni inutili e costosi a scapito dell’obiettivo principale

che è quello di assicurare e garantire la qualità in ambito sanitario, nonché di promuovere

il coordinamento tra le varie iniziative, è legittimo.

Schnittstellen zwischen oder eine künftige Zusammenarbeit mit dem nationalen Zentrum ANQ und bisherigen Akteuren werden nur angedeutet, aber nicht eindeutig aufgezeigt.

Der ANQ ist nach wie vor an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem BAG sehr

interessiert und auch bereit, weiterhin seinen Beitrag für die Qualitätssicherung und Qua-

litätsentwicklung zu leisten.

Ad Art. 5 (Anpassung) Äg_BE „Zur Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet das BAG mit den Behörden, Institutionen und

Organisationen auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene zusammen und

hört diese regelmässig an.“

Le terme « en particulier » peut prêter à confusion. Il convient de le supprimer afin que Médecins de fal’on ne puisse pas déduire que l’OFSP doit être le partenaire privilégié au détriment des mille « autres autorités, institutions et organisations […] ». Il est de plus important de mention-

ner ici les plateformes nationales qualité et HTA, qui devront constituer des partenaires

de choix. Comme nous l’avons mentionné déjà plus haut, ces plateformes doivent être

impérativement définies dans le projet de loi.

Vernetzung Patientensi-Aufgrund der komplexen Natur von Qualität ist eine systematische Vernetzung mit den cherheit wichtigsten Akteuren zwingend. Es müssen dafür geeignete Gefässe geschaffen werden.

Das Einberufen von regelmässigen Treffen mit den Stakeholdern ist ein wesentlicher Be-

standteil der Vertrauensbildung und des Realitätsabgleichs. Zu den wichtigsten Stakehol-

dern zählen nach Ansicht von Patientensicherheit Schweiz die Kantone, Versicherer, Be-

rufs- und Fach- und Branchenverbände, medizinische Fachgesellschaften sowie Patien-

tenorganisationen. Von zentraler Bedeutung ist zudem die Einbindung von akademischen

Partnern, welche in den Bereichen Gesundheit und Organisationsentwicklung aktiv sind.

Das Zentrum soll ein Kompetenzzentrum werden, welches auch akademisch durch inno-

vative, interdisziplinäre und interprofessionelle Forschung Anerkennung findet. Abgleich

mit dem Gesetzesentwurf: ln der Auflistung der Aufgaben in Art. 4 ist die Vernetzung nicht

namentlich genannt. Art. 5 regelt die Zusammenarbeit und nennt insbesondere das BAG

als Partner. Die als sehr wichtig erachtete Netzwerkfunktion des Zentrums sowie die in

den Erläuterungen erwähnten Stakeholder Plattformen werden nicht abgebildet in den

Strukturen und Aufgaben und bleiben somit weitgehend der Willkür des Zentrums über-

lassen

Ad Art. 5 (Anpassung) VLSS „Zur Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet das BAG mit den Behörden, Institutionen und

Organisationen auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene zusammen und

hört diese regelmässig an.“

Das schweizerische Gesundheitswesen ist dezentral organisiert und die Kantone über- GSASA nehmen viele wichtige Funktionen. Die Kantone sind aber nach unserer Interpretation des

Gesetzes nur am Rande berücksichtigt. Auch hier sehen wir einen Nachholbedarf.

Wenn jedoch ein Zentrum entsteht, sollten auch in diesem Rahmen die bestehenden In- EQUAM stitutionen des Bereichs (und hier v.a. EQUAM als anerkannte Institution für Qualitäts-

messung in der ambulanten Medizin) in die Entwicklung von Indikatoren und Standards

und deren Überwachung miteinbezogen werden.

Insofern sind wir befremdet darüber, dass EQUAM nicht offiziell zur Vernehmlassung

eingeladen wurde. Immerhin gibt es diese Institution seit 1999 und sie ist in entspre-

chenden Kreisen – inklusiv dem BAG - bestens bekannt.