Rapporto sui risultati

Consultazione 2013/104: Legge federale sul Centro per la qualità nell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie · 248 pagine

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Finanzierung

Bundesbeiträge, evtl. Beiträge Versicherter, evtl. Beiträge von Kantonen über eine gemein-

same Leistungsvereinbarung, jedoch separate Budgets und Zielvereinbarungen und ent-

sprechende jährliche Berichterstattung

Zweit- und Drittmittel

Rolle Stiftung Patientensicherheit Schweiz in einem zukünftigen Zentrum für Qualität und

Patientensicherheit:

Die Stiftung mit ihrer Reputation, ihrem Knowhow, ihrem Netzwerk und ihren personellen

Ressourcen soll der Nukleus des neuen Zentrums, des Departementes Patientensicherheit,

darstellen. Geeignete weitere Institutionen können die Nuklei für die Bereiche HTA und

Qualität I Register bilden.

D Die Kosten für das Zentrum inklusive 30 Vollzeitstellen werden im Erläuternden Bericht pMW auf 32 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. (S. 43/44) Gemäss Art. 12 Entwurf sollen die

Kosten durch die Krankenkassenprämien, durch Steuergelder aus der Bundeskasse und

aus „Drittmitteln“ finanziert werden. - Erhöhung der Versicherungsprämien (Artikel 13): Die

Versicherten sollen mit „rund 3.50 Franken“ pro Jahr zur Kasse gebeten werden (S.43). -

Mehr Bürokratie – mehr Kosten Unsere gute Gesundheitsversorgung auf Kosten der Prä-

mien-und Steuerzahler hinunterfahren und dafür ein teures Bundeszentrum bezahlen?

Artikel 12 des Vorentwurfs des ‚Bundesgesetzes über das Zentrum für Qualität in der obli- pHHG gatorischen Krankenpflegeversicherung’ beschreibt die Finanzierung des Zentrums wie

folgt:

„Das Zentrum finanziert seine Tätigkeiten aus:

a. dem jährlichen Beitrag nach Artikel 13;

b. Abgeltungen des Bundes

c. Drittmitteln“

Mit dem jährlichen Beitrag unter a. ist ein jährlicher Beitrag jeder erwachsenen versicherten

Person an das Zentrum gemeint. Was mit ‚Drittmitteln’ ganz konkret gemeint ist, und woher

sie konkret stammen sollten, steht weder im Vorentwurf des Gesetzes noch in den Erläute-

rungen dazu.

Art. 12 lit. a santésuisse Dieser Artikel ist zu streichen. Begründung: santésuisse lehnt beim vorliegenden Struktur-

modell die Finanzierung der Qualitätsarbeit durch Prämiengelder ab. Sind mehr Ressour-

cen nötig, sind diese durch Steuermittel zu finanzieren.

Die Finanzierung ist sinnvoll aufgeteilt. Falls auch die Beurteilung von neuen Leistungen SAMW einbezogen würde (siehe Bemerkung zu Art. 4), müsste die Finanzierung entsprechend et-

was erhöht werden. Dafür müssten diese Aufgaben nicht mehr vom BAG erbracht werden.

Die entsprechenden Bundesmittel könnten einfach transferiert werden.

Keine Finanzierung über Prämiengelder economiesu Der Gesetzesentwurf sieht für das Qualitätszentrum eine Prämienabgabe von maximal isse 0.09% der durchschnittlichen Jahresprämie vor. Begründet wird diese Prämienabgabe mit

dem Äquivalenzprinzip: die Versicherten würden von der Qualitätssteigerung durch bessere

Leistungen und eine tiefere Kostenentwicklung profitieren. Das Krankenversicherungsge-

setz fordert von den Leistungserbringern wirtschaftliche und qualitativ gute Leistungen. In

KVG Art. 59 sind sogar Sanktionen vorgesehen für jene, die den Qualitätsanforderungen

nicht genügen. Gute Qualität ist also integraler Bestandteil einer Leistung, die über die

Grundversicherung vergütet wird. Eine zusätzliche Prämienabgabe für die Leistung wäre

somit eine Doppelbelastung für den Prämienzahler. Mit dem Äquivalenzprinzip kann des-

halb eine solche Abgabe nicht gerechtfertigt werden.

CURAVIVA Schweiz und senesuisse begrüssen die Finanzierungsvorlage des geplanten Curaviva Zentrums für Qualität grundsätzlich, verlangen aber auch eine Finanzierung der bei den

Leistungserbringern zusätzlich anfallenden Kosten zur Ausführung der Evaluationen, die

vom Zentrum gefordert würden.

In Bezug auf den 4. Abschnitt des Vorentwurfs zur Belegschaft des geplanten Zentrums für

Qualität haben CURAVIVA Schweiz und senesuisse keine Bemerkungen. Es sei aber mit