Rapporto sui risultati

Consultazione 2013/104: Legge federale sul Centro per la qualità nell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie · 248 pagine

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Ausgaben zu tragen. Die Finanzierung hat demzufolge aus allgemeinen Mitteln des Bundes

zu erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird die vorgesehene Finanzierung über Beiträge der

Versicherer abgelehnt.

De plus, quant au financement, nous insistons sur le principe que les tâches fédérales doi- FR vent être financées par la Confédération seulement. Dans ce contexte, il est exclu de les

payer par le biais des primes ou la mise à contribution des ressources des cantons.

Sollte trotz allem ein neues Zentrum geschaffen werden, sind die entsprechenden Kosten AI allein vom Bund zu tragen, da die Qualitätssicherung bei der Gesundheitsversorgung dessen

Aufgabe ist. Zudem müsste das Zentrum im Sinne einer dezentralisierten Verwaltung aus-

serhalb der Region Bern aufgebaut werden.

La messa a disposizione di CHF 32 milioni all’anno per la gestione del Centro e per il finan- TI ziamento delle varie istituzioni ad esso correlate, ci sembra essere un importo elevato. Per

una somma così importante si ritengono necessarie una migliore definizione dei compiti e

delle responsabilità, nonché una descrizione dettagliata dei costi ipotizzati. Inoltre, ci alli-

neiamo alla maggioranza dei Cantoni e respingiamo fermamente l’ipotesi formulata di finan-

ziare il Centro anche attraverso un supplemento applicato ai premi di cassa malati. Assu-

mendo compiti di spettanza della Confederazione, il Centro dev’essere finanziato da quest’ul-

tima. Si auspica che i costi di gestione possano essere contenuti.

4. Finanzierung GDK Was die Finanzierung des Zentrums und seiner Aktivitäten betrifft, stimmt der GDK-Vor-

stand dem vorliegenden Vorschlag des Bundesrates nur teilweise zu. Es ist notwendig,

dass künftig für die Stärkung der Qualitätssicherung und auch für die Überprüfung und Be-

zeichnung der Leistungen massgeblich mehr Ressourcen zur Verfügung stehen. Ausser-

dem ist zu begrüssen, dass der Bund die Finanzierung der Aufgaben auf eine sichere Basis

stellen will. Wir weisen allerdings darauf hin, dass ein massgeblicher Teil der erwähnten

Aufgaben im Bereich Qualitätssicherung und Patientensicherheit Bundesaufgaben betref-

fen. Entsprechend müssten diese vom Bund finanziert werden. Wir wünschen eine präzi-

sere Darstellung der entsprechenden Kostenaufteilung und Finanzierungsverantwortlichkei-

ten.

Wir lehnen den Vorschlag des Bundesrates, mehr als die Hälfte der Finanzierung des Qua- SGB litätszentrums über Beiträge der Versicherten sicherzustellen, ab. Die unsoziale Kopfprämie

und die ungenügend ausgebaute Prämienverbilligung lassen keinen Spielraum für zusätzli-

che Belastungen der unteren und mittleren Einkommen. Die Finanzierung des Zentrums

liegt im Interesse aller und soll deshalb sozial gerechter, d.h. steuerfinanziert werden. Zu-

dem sind wir der Meinung, dass die vorgeschlagenen Mittel von 32 Mio. Franken nicht aus-

reichend sind, um die notwendigen Aufgaben, die das Zentrum erfüllen soll, wahrnehmen

zu können.

Dass nun noch die Kosten für das nationale Zentrum für Qualitätssicherung von den Leis- pMH tungserbringern auf die Versicherten überwälzt werden sollen, weil die Leistungserbringer

ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt haben, ist nicht nachvollziehbar.

Dass nun noch die Kosten für das nationale Zentrum für Qualitätssicherung von den Leis-

tungserbringern auf die Versicherten überwälzt werden sollen, weil die Leistungserbringer

ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt haben, ist nicht nachvollziehbar.

Die Freiwilligkeit der Fehlernachbearbeitung und der in der Praxis durchaus noch ange-

wandten Verschleierung von Fehlern (auch durch Haftpflichtversicherungen, die kein Inte-

resse haben, die Schäden zu decken) sollte einem Commitment aller am Gesundheitswe-

sen Beteiligten weichen, die Fehlerzahlen und Missbräuche durch eine moderne Fehlerkul-

tur zu senken, und dies unabhängig kontrollierbar. Für eine solche Anlaufstelle wäre ich als

Versicherungsnehmerin bereit via Prämie meinen Anteil zu leisten. Die damit verbundene

Erfassung von Fehlerdaten und Schwächen im System sind meiner Meinung nach von nati-

onalem Interesse und fördern heilbringend Transparenz und Lösungen für alle.

Art. 13 Äg_BE Ersatzlos zu streichen. Falls die Art. 58 Abs. 1-3 KVG vom BAG mit dem bestehenden Per-

sonaletat richtig umgesetzt werden, resultieren Einsparungen, welche nicht seitens der Ver-

sicherten vorfinanziert werden müssen. Dieses Prinzip müsste auch bei einem notwendigen

Personalausbau auf Stufe Zentralverwaltung gelten.