Rapporto sui risultati

Consultazione 2013/104: Legge federale sul Centro per la qualità nell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie · 248 pagine

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vernetztes Gesundheitssystem an unter Auflösung aller nationalen Grenzen. Damit über-

geht sie die nationalstaatliche Entscheidungsgewalt. So schreibt Kickbusch unter dem Titel „Das Gesundheitswesen der Zukunft denken“: „Im Zeitalter der Globalisierung ist der heute noch betont nationale Fokus der Gesundheits- und Bildungssysteme zwangsläufig ungenügend. Güter, Dienstleistungen, Gesundheitsfachleute und auch Patienten sind auf den zu-

nehmend globalisierten Märkten mobil. Es ist daher unabdingbar, alle möglichen und denkbaren Grenzüberschreitungen mit zu bedenken.“ Als Soziologin/Politologin geht Kickbusch

zudem von einem soziologischpolitologischen Ansatz aus, nicht von einem medizinischen.5 Ihre Beratertätigkeit in verschiedenen nationalen und internationalen Gremien des Gesundheitswesens ist offensichtlich nicht von einer echten Sorge um die Gesundheit motiviert.

Das «Graduate Institute Geneva», wo sie Direktorin im Bereich Global Health ist, arbeitet

u.a. mit der Novartis Foundation for sustainable development zusammen und wird von der

Rockefeller-Stiftung mitfinanziert.!6 Interessant ist auch, dass die letzte Seite von Kick-

buschs Deutschübersetzung des ‚Lancet Report’7 für das Careum mit den Logos von ‚Education of Health Professionals for the 21st Century’, ‚THE LANCET’, der ‚Bill & Melinda Gates foundation’ sowie ‚the Rockefeller Foundation’ geziert ist. Ad Thomas Zeltner In den

80er Jahren war Thomas Zeltner über längere Zeit an der Harvard School of Public Health

in Boston, was ihm die Türen zu internationalen Kontakten geöffnet hat. Von 1991 bis 2009 stand er dem Bundesamt für Gesundheit vor. Zeitgleich vertrat er die Schweiz bei der

WHO, präsidierte mehrere internationale WHO-Gremien und war von 1999-2002 Mitglied im WHO-Exekutivrat. An sich wäre das kein Grund für kritische Überlegungen. 2004 hatte Bundesrat Couchepin WHO und OECD gebeten, das schweizerische Gesundheitssystem zu

überprüfen. Auftraggeber dieser Expertise war BAG-Direktor Thomas Zeltner. WHO und

OECD machten daraufhin ‚Empfehlungen’ für unser Gesundheitswesen, die dann zur

Grundlage von Berset‘s Gesundheitsprogramm ‚Gesundheit 2020’wurden. Zu der Gruppe

von Gesundheitsexperten, die dann dieses Programm umsetzen sollen, gehören Thomas

Zeltner und Ilona Kickbusch. Folgende Frage stellt sich: Handelt es sich bei diesem Vor-

gang um die Vorbereitung einer Art beruflicher Vorsorge für die Zeit nach dem Abtreten als

BAG-Direktor? 2009 endete Zeltner’s Amt als BAG Direktor. Im Februar 2010 gründete er

die Firma Health Solutions GMBH, Bern: Einzige Gesellschafter Thomas Zeltner und seine

Ehefrau. Zweck der Firma: „Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweignieder-

lassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammen schliessen,

Grundstücke erwerben und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge ab-

schliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder

indirekt damit in Zusammenhang stehen.“ Nun zurück zur Anfangsfrage nach einer mögli-

chen Herkunft von Drittmitteln beim Zentrum. So schwierig wird sie wohl kaum zu beantworten sein.

Entfällt bei der Bündelung der Aktivitäten im BAG. In jedem Fall ist jedoch sicherzustellen, iph dass Mittel von Dritten nicht nur mit der Unabhängigkeit, den Aufgaben und Zielen verein-

bar ist sondern auch mit den festgelegten Prioritäten und dem festgelegten Arbeitspro-

gramm. Dritten darf es nicht möglich sein, die Zielsetzung und Ausgewogenheit der Pro-

gramme zur Evaluation und Re-Evaluation von Leistungen zu untergraben.

Curaviva

Die Formulierung von Artikel 15 Absatz 1 des Vorentwurfs, wonach „das Zentrum […] Mittel von dritter Seite entgegennehmen oder sich beschaffen [darf], soweit dies mit seiner Unabhängigkeit und seinen Aufgaben und Zielen vereinbar ist“, erachten CURAVIVA Schweiz und senesuisse als zu knapp und vage, um die Unabhängigkeit des Zentrums in Erfüllung seiner Aufgaben tatsächlich zu gewährleisten. Vielmehr sollten klare und konkrete Leitplanken gesetzt werden, um die Rechtschaffenheit der Finanzeinnahmen des Zentrums durch Drittmittel.

Art. 15 Drittmittel EDU 2b. ist besonders heikel, weil die Abhängigkeit von Geldgebern auch eine Interessenbin-

dung zur Folge hat!