Rapporto sui risultati

Consultazione 2013/146: Ordinanza sull'adeguamento delle strutture tariffali nell'assicurazione malattie · 84 pagine

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Vorausschicken möchten wir, dass wir die Absicht des Bundesrates begrüssen, die ärzt- Ärzte TG liche Grundversorgung besser zu stellen. Wir haben jedoch zur Verordnung des Bun-

desrates sowohl grundsätzliche Einwände, als auch Bedenken bezüglich des bundes-

rätlichen Eingriffs in die Tarifstruktur TARMED.

Der bundesrätliche Tarifeingriff ist nicht sachgerecht und betriebswirtschaftlich nicht

nachvollziehbar. Solche Tarifeingriffe können höchstens als Notlösung für eine kurze

und begrenzte Zeit akzeptiert werden. Aus unserer Sicht ist eine kostenneutrale Besser-

stellung der Grundversorger nicht möglich, ohne neue Berufsgruppen willkürlich zu be-

nachteiligen. Die undifferenzierte Kürzung von einzelnen TL-Leistungen mit dem Argu-

ment, die „Apparatemedizin“ habe sich in den letzten Jahren überdurchschnittlich ver-

teuert, ist nicht haltbar. Ein grosser Anteil dieser Kosten entfällt auf Positionen, welche

Ärztinnen und Ärzte nicht beeinflussen können (…)

Die Zuschlagsposition 00.0015 wird teilweise direkt durch die Patienten finanziert, da

bei gesunden Patienten die Arztkosten pro Jahr häufig unter der gewählten Franchise-

grenze liegen.

Die Zeit von weniger als neun – geschweige denn sechs – Monaten bis zur Einführung

der geplanten Regelung ist wegen der zu erwartenden Einkommensverluste zu kurzfris-

tig. Unternehmerisch kann sich eine Praxis oder ein Spital auf diese Veränderung so

kurzfristig kaum einstellen. Die geplante Verordnung ist unfair, unausgewogen und er-

höht die kantonalen Einkommensunterschiede, statt diese anzugleichen. Die Ärztege-

sellschaft Thurgau lehnt die Verordnung in der vorliegenden Version deshalb ab.

Die Aargauer Hausärzte begrüssen die Initiative des Bundesrates. Auch (…) [sie] sind ArgoDoc der Meinung, dass der Tarifeingriff, analog Schreiben von Hausärzte Schweiz vom 17.

Januar 2014, zeitlich befristet sein soll. Endziel muss eine rasche Gesamtrevision des

Tarmed sein. Die Aargauer Hausärzte distanzieren sich klar und vehement von der

schriftlichen Stellungnahme des Aargauischen Ärzteverbands.

Als Gruppierung von hausärztlichen Gruppenpraxen bedauern wir, dass sich die Tarif- Ärztezentren partner nicht am Verhandlungstisch finden konnten. Deutsch-Grundsätzlich begrüssen wir die Aufwertung der Hausarztmedizin durch die Massnah- schweiz men des Bundesrates und erklären uns mit den Massnahmen zur Umsetzung einver-

standen.

Grundsätzlich begrüssen wir die finanzielle Unterstützung der Hausarztmedizin. Dass AGSZ diese aber kostenneutral zulasten der Spezialisten gehen soll, ist weder aus rechtlicher

noch aus wirtschaftlicher Perspektive akzeptabel.

In Ihrer Begründung für den Eingriff geben Sie, Herr Bundesrat, an, dass Sie aufgrund

der Datenlage keine einzelnen Leistungsziffern beurteilen können. Das heisst, dass Sie

die Sachgerechtigkeit der aktuellen Tarifstruktur nicht beurteilen können. Damit ist Ihr

geplanter Eingriff gesetzeswidrig.

Das Schweizer Gesundheitswesen auf höchstem technischem und ethischem Niveau

unter der Voraussetzung der Kostenneutralität erhalten zu wollen, ist die Quadratur des

Kreises.

Der Verordnungsentwurf zur Gegenfinanzierung setzt diesen historischen Fehler der AGZ Kostenneutralität fort und nimmt damit in Kauf, dass genau das Gegenteil erreicht wird,

als mit Art. 43 Abs. 5bis KVG bezweckt wird. Die Verordnung repariert nämlich nicht ei-

nen nicht mehr sachgerechten Zustand der Tarifstruktur sondern verstärkt diesen Zu-

stand sogar noch: durch eine willkürliche Reduktion von Tarifpositionen, die in erster Li-

nie zu Lasten von Spezialärzten erfolgt und dazu führt, dass ein medizinisch-techni-

scher Fortschritt nicht mehr sachgerecht im Tarif abgebildet werden kann.

Aus Sicht der Hausärztinnen und Hausärzte ist dieser unbefriedigende Eingriff als zeit-

lich befristete Lösung akzeptabel. Aus Sicht der betroffenen Spezialärzte muss die Re-

duktion der im Verordnungsentwurf angeführten „Technischen Leistungen“ aber abge-

lehnt werden. Sie stellt auch nach der Einschätzung der AGZ einen bundesrechtswidri-

gen, weil nicht sachgerechten, ordnungspolitischen Eingriff in die Tarifstruktur des TAR-

MED dar. Die AGZ empfiehlt daher dringend, anstelle der Reduktion der „Technischen

Leistungen“ bis zum Abschluss der Tarifrevision eine andere, zeitlich befristete Über-

gangslösung zur Finanzierung der benötigten CHF 200 Mio. zu wählen.

En améliorant globalement de 200 millions la situation des médecins de premier re- AMG