Avamprogetto 1bis (tedesco)

Consultazione 2013/41: Revisione parziale delle disposizioni d'esecuzione dell'ordinanza sulle ferrovie (DE-Oferr) e dell'ordinanza del DATEC concernente i requisiti tecnici per una rete di trasporti pubblici conforme alle esigenze dei disabili (ORTDis). · 15 pagine

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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 6 M

Abschnitt: Geometrische Gestaltung der Fahrbahn

Ausgabe: 01.07.2014 Artikel: Trassierungselemente Version: 12.04.2013

(AB 17)

Insbesondere das durch die Wahl der Trassierungsparameter beeinflusste Niveau der Materialbeanspruchungen an der Schienenfahrkante muss im Einklang mit der

Widerstandsfähigkeit der Schienenstahlgüte und der Intensität der örtlichen Überwachung stehen.

3.6.2 Grenzwerte des Überhöhungsfehlbetrages üf

3.6.2.1 Für den Höchstwert des Überhöhungsfehlbetrages üf gelten in Zuggleisen ohne

Zwangspunkte (siehe Ziff. 2.1.4) folgende Grenzwerte:

Grenzwert im Normalfall: 86 mm (a = 0,8 m/s2)

q

Maximaler Grenzwert: 107 mm (a = 1,0 m/s2)

q

Bei Anwendung der Grenzwerte muss gewährleistet sein, dass die verkehrenden

Fahrzeuge für solche Einsatzbedingungen zugelassen sind.

3.6.2.2 In Abschnitten mit Zwangspunkten (siehe Ziff. 2.1.4) gelten folgende Grenzwerte:

Grenzwert im Normalfall: 70 mm (a = 0,65 m/s2)

q

Maximaler Grenzwert: 86 mm (a = 0,8 m/s2)

q

Grenzwerte im Bereich von Bogenweichen und Dilatationsvorrichtungen siehe Ziff. 6.3.3.1. 3.7 Überhöhungsüberschuss üü

Für den Überhöhungsüberschuss (ü > üid) gelten bezüglich der Geschwindigkeit VR

folgende Grenzwerte:

Grenzwert im Normalfall: 70 mm (a = 0,65 m/s2)

q

Maximaler Grenzwert: 86 mm (a = 0,8 m/s2)

q

4 Übergangsbogen und Überhöhungsrampe (in Zuggleisen)

4.1 Grundsätze

Nacheinander folgende Elemente unterschiedlicher Krümmung sind in Zuggleisen mit einem Übergangsbogen mit linearem Krümmungsverlauf (Klothoide) miteinander zu verbinden.

Die Überhöhungsrampe ist im Regelfall auf die ganze Übergangsbogenlänge anzuordnen. Der Verlauf der Überhöhungsrampe hat dem Krümmungsverlauf des Übergangsbogens in Form und Länge zu entsprechen.

Die sogenannten „geschwungenen Rampen“ mit entsprechenden Arten von

Übergangsbogen oder weitere besondere Trassierungsgrundsätze sind zu vermeiden bzw. fallweise im Sinne von Ausnahmen mit dem BAV zu regeln.

Scheitelklothoiden (zwei Übergangsbögen ohne dazwischen liegendes

Kreisbogenelement) sind insb. mit Einbezug von Überhöhungsrampen nicht zulässig.

Fortsetzung Blatt Nr.7 M