Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine

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Zudem wird die Toleranzmarge - wie vorangehend erwähnt - regelmässig überprüft, so dass neue Entwicklungen berücksichtigt werden können.

1. Einführung eines Referenzpreissystems SKS

- Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) begrüsst ausdrücklich die Absicht, für patentabgelaufene Medikamente ein Referenzpreissystem einzuführen.

- Dabei ist aus Sicht der SKS die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung dieses Systems von grosser Bedeutung, damit es die erwünschte Wirkung in Form von mehr Wettbewerb und Kostensenkungen entfalten kann:

-- Das Referenzpreissystem muss neben patentabgelaufenen Medikamenten auch für Generika, Co-Marketing Produkte und neue Medikamente mit wenig oder keiner Innovation gelten.

-- Der Referenzpreis soll entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsprinzip durch das günstigste Medikament einer Gruppe bestimmt werden. Zudem muss als Obergrenze ein APV durchgeführt werden.

-- Zur Gewährleistung der Wirksamkeit eines Referenzpreissystems verweist die SKS auf die Empfehlungen des Preisüberwachers vom August 2013 bezüglich der Ausgestaltung eines solchen Systems und entsprechenden Begleitmassnahmen.

2. Auslandpreisvergleich (APV) und therapeutischer Quervergleich (TQV)

- Bei der Regelmässigen Überprüfung von Präparaten, wie auch bei Patentablauf sollen sowohl APV als auch TQV durchgeführt werden. Führen APV und TQV zu unterschiedlichen Ergebnissen, so soll, entsprechend dem im KVG festgelegten Wirtschaftlichkeitsprinzip, der tiefere der resultierenden Preise als Fabrikabgabepreis (FAP) übernommen werden. Nur diese Lösung setzt das gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprinzip um. Sie ist zudem auch deutlich einfacher und pragmatischer als die in der Vorlage vorgeschlagene Variante.

- Die SKS unterstützt die vorgeschlagene Erweiterung des Länderkorbs für den APV um die Länder Belgien, Schweden und Finnland. Im Länderkorb sollten aber die wichtigsten Reiseländer und Handelspartner der Schweiz sowie strukturell vergleichbare Länder vertreten sein. Deshalb empfiehlt die SKS eine zusätzliche Erweiterung um die Vergleichsländer Italien, Spanien und Norwegen.

- Der Abzug von gesetzlich vorgeschriebenen Rabatten und Grosshandelsmargen beim APV wird begrüsst. Damit auch deren mögliche Anpassungen ohne Verordnungsänderung berücksichtigt werden können, sollen die entsprechenden Zahlen nicht in der KLV festgeschrieben werden. Es sind immer die jeweils aktuellen Zahlen anzuwenden. Auch andere und zukünftige allgemein gültige ausländische Rabatte sollen berücksichtigt werden.

3. Überprüfungsrhythmus und Beweislast

- Damit Wechselkurs- und ausländische Preisschwankungen bei der regelmässigen Überprüfung der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden können, soll diese für alle Medikamente jährlich durchgeführt werden.

- Damit würde die vorgeschlagene neue Gruppierung von Wirkstoffen nach Indikationsbereich hinfällig. Wird jedoch weiterhin nur alle drei Jahre überprüft, so unterstützt die SKS eine solche neue Gruppierung.

- Auch Wirksamkeit und Zweckmässigkeit von Medikamenten sollen alljährlich überprüft werden. Um den dadurch entstehenden Mehraufwand in Grenzen zu halten, fordert die