Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Bei Arzneimitteln der Liste C/D ist es oft schwierig ein APV zu definieren, sei es weil die Produkte im relevanten Ausland von den Krankenkassen nicht erstattet werden und somit kein "offizieller" Preis besteht, oder weil die Produkte schlicht und einfach in diesen Ländern nicht am Markt sind.
TQV
Da der APV in vielen Fällen bei Liste C/D Produkten nicht sauber angewendet werden kann, wird in Zukunft der TQV sehr wichtig werden, sei es bei der erstmaligen Aufnahme in die OKP oder auch bei den regelmässigen Überprüfungen.
Es stellt sich die Frage gegen welche Präparate ein TQV realisiert werden soll/kann.
Gerade im Bereich der Alternativtherapien ist es oft schwierig zu entscheiden, was noch vergleichbar ist und was eben nicht mehr. Insbesondere muss auch der Tatsache Rechnung getragen werden können, dass die Herstellung von Arzneimitteln der Komplementärmedizin oft wesentlich teurer ist als jene von klassischen Arzneimitteln.
Preisüberprüfungen
Wird nun das WZW Verfahren auch bei der wiederkehrenden Preisüberprüfung angewendet, muss dafür gesorgt werden, dass das BAG nicht willkürlich ältere Produkte aus der OKP streichen oder Preise nach unten korrigieren kann, nur weil bei einem solchen Produkt keine neuen State of the Art Studien mehr nachgeliefert werden können. Hier muss gelten, was nach den bisherigen Regeln aufgenommen wurde, muss drin bleiben, solange der Hersteller die Swissmedic Zulassung aufrechterhalten kann.
Wie im Einzelnen die offenen Fragen geklärt werden können, muss in weiteren Gesprächen erarbeitet werden. Wie schon erwähnt, sind wir als ASSGP gerne bereit an solchen Gesprächen teilzunehmen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Anliegen entsprechen würden und wegen der notwendigen Überarbeitung von KVV und KLV mit uns Kontakt aufnehmen.
Einleitend möchten wir festhalten, dass wir die Stossrichtung der geplanten Änderungen Curafutura grundsätzlich begrüssen. Bevor wir uns detailliert zu den einzelnen gesetzlichen Änderungen äussern, möchten wir unsere wichtigsten Anliegen hier festhalten:
Jährliche Überprüfung der Medikamentenpreise:
Wir sind der festen Überzeugung, dass man mit einer jährlichen Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Medikamente einen massgeblichen Beitrag zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen leisten würde. Zahlreiche Veränderungen der vorliegenden Verordnungsvorlage basieren auf der Annahme, dass die Prüfung der Kriterien im Dreijahresrhythmus verläuft und deshalb geregelt werden muss, wann welches Medikament in welcher Logik überprüft werden soll. Dies ist aber keinesfalls zwingend. Wir glauben,
dass alle Medikamente im Jahresrhythmus überprüft werden sollten. Das hat den unbestreitbaren Vorteil, dass Preisveränderungen im Ausland rasch in den Schweizer Preis einfliessen und dass die Prämienzahler von solchen Veränderungen sofort profitieren könnten. Eine jährliche Prüfung aller Medikamente macht die Frage der Auswahlkriterien überflüssig. Uns ist natürlich bewusst, dass eine jährliche Prüfung aller Medikamente die Arbeitslast der zuständigen Behörde stark erhöht und dass die entsprechen Abteilungen personell verstärkt werden müssten, um alle Medikamente jährlich prüfen zu können. Der mögliche finanzielle Nutzen für den Prämienzahler überwiegt die zusätzliche Aufwendungen der Verwaltung unserer Meinung nach bei weitem. Daher sollte man sich neu für eine jährliche Prüfung entscheiden.
Ausweitung des Warenkorbes auf Belgien, Schweden und Finnland