Rapporto sui risultati

Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 169Fedlex · Rapporto sui risultati

Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1

Es sollten im Übrigen allgemein Kerndatenkategorien bestimmt werden, die von sämtlichen Akteuren geliefert werden können und müssen.

Da der Zweck von MODIG ist, die Effizienz des Verkehrssystems zu erhöhen, sollen auch Daten betreffend Energieeffizienz sowie Klima- bzw. Umweltfreundlichkeit der verschiedenen Mobilitätsangebote zu den Kerndaten gehören. Allein auf die Wirkung eines effizienten Datenaustausches zu setzen ist aus verkehrs- und umweltpolitischer Sicht nicht genug.

SÌ - «Tutti devono aver la volontà di partecipare. I fornitori di dati devono essere inclusi nella definizione dei dati essenziali e/o nel processo.»

FART: Tutti devono partecipare, per un obiettivo generale di ottimizzazione generale della mobilità di tutti.

JU : Il est essentiel que les fournisseurs trouvent un intérêt direct au projet pour qu'ils soient motivés à transmettre les données.

MOVI+: Dans un souci de réactivité, notamment afin de conserver les acteurs du domaine privé, il faudra trouver le bon équilibre entre consultation(s) et réactivité. Il faut donc être attentif à clarifier dès le départ le processus de décision afin de prendre rapidement les meilleures décisions.

MyBuxi: Es sollte möglich sein, dass die einliefernden Akteure steuern können, welche Daten anderen Akteuren offenstehen. Je nach der Ausprägung der Funktionalität der NADIM wird davon das Geschäftsmodell von Anbietern (und Vermittlern) beeinflusst, z.B. bei direkt konkurrenzierenden Angeboten.

SÌ - «Occorre distinguere tra i diversi dati e rinunciare ad alcuni tipi di dati (tariffari o perso-

nali).»

Flughafen Zürich: Bei den Kerndaten darf es sich nicht um wettbewerbsrelevante Daten handeln (z.B. Vertriebsdaten). Eine Ausnahme gilt hier für öffentlich-rechtliche Mobilitätsanbieter.

FRS : Les données importantes pour garantir une saine concurrence, en particulier les données appartenant aux fournisseurs de mobilité privés, ne doivent pas être automatiquement intégrées dans une solution étatique et elles ne sont d’ailleurs pas non plus indispensables pour atteindre les objectifs visés.

GR, VöV: Diese Kerndaten dürfen keine Personendaten beinhalten.

NE, VBZ, WEKO, ZH, ZVV: Im Vertrieb soll unterschieden werden zwischen Tarifdaten (Tarife,

Sortimente, Preise, Konditionen) und Daten für den eigentlichen Verkauf (Kundendaten, Paymentdaten etc.). Letztere sind wettbewerbs- und finanzkritisch und gehören dem jeweiligen Mobilitätsakteur. Sie sollen deswegen ausdrücklich nicht Teil der Mobilitätsdateninfrastruktur sein.

Post: Es ist zu regeln, in welcher Form die Daten verwendet werden dürfen. Aus unserer Sicht wird es zwingend notwendig sein, dass sich die MDA im Rahmen allfälliger Bearbeitung von Personendaten (insb. Art. 18 Abs. 2 E-MODIG) mit den datenerhebenden Unternehmen abstimmt. Es ist bspw. zu vermeiden, dass Daten, die von subventionierten Unternehmen für einen klar definierten Zweck erhoben werden und von diesen auch ausschliesslich nur für diesen Zweck genutzt werden dürfen, durch Privatunternehmen für andere Zwecke verwendet werden. Dies würde wiederum zu einer Ungleichbehandlung zwischen subventionierten und privaten Unternehmen führen.

169/284 BAV-D-318B3401/238