Rapporto sui risultati
Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 194Fedlex · Rapporto sui risultati
Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1
mehrerer Verkehrsträger und/oder Unternehmen wäre ein Eingriff in die Marktlogik und Wettbewerbsfreiheit. Es gilt daher, die Verkehrsträger und somit den Wettbewerb gleichberechtigt zu fördern und durch die Mobilitätsdateninfrastruktur zu unterstützen. Nur so können Innovationen gefördert werden.
JU : Rien n'est dit sur le contrôle des applications exploitant ces données (voir réponse 20). Attention aux tendances monopolistiques du marché.
Argomenti dei contrari
VS : Peut être compliqué à mettre en oeuvre.
Domanda aggiuntiva 22 - Rete dei trasporti CH: ulteriori incentivi
Secondo voi, il vantaggio della connessione e della compatibilità dei propri dati concernenti la rete dei trasporti con altri dati è un incentivo sufficiente per i fornitori di dati per partecipare alla Rete dei trasporti CH? In caso negativo, quali ulteriori incentivi andrebbero previsti?
Osservazioni di chi ritiene che l’incentivo è sufficiente
SÌ - Altre proposte o integrazioni
Flughafen Zürich: Entscheidend werden die Exklusivität des Datenbezugs (keine anderen Quelle) sowie die Relevanz der Daten sein.
local Search: Die Daten müssen ausserdem möglichst aktuell und vollständig sein.
MyBuxi: Es kann sein, dass einige Akteure mehr Daten einbringen als sie beziehen. Eventuell braucht es dafür einen Mechanismus zur Entschädigung.
vbl: Der Anreiz ist gegeben. Allerdings muss das Verkehrsnetz CH auch fehlerfrei nutzbar sein. Dies bedingt zwingend differenzierte Routings je nach Verkehrsmittelarten und je nach Kundenprofile!
ZH: Der Nutzen, der aus der einfachen Verknüpfung verschiedener Fachdaten über das Verkehrsnetz CH entsteht, sollte für viele Akteurinnen und Akteure ausreichend attraktiv für eine Beteiligung sein. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte zu gegebener Zeit zumindest in Teilbereichen eine verpflichtende Beteiligung in Erwägung gezogen werden.
Argomenti di chi ritiene l’incentivo insufficiente
NO - «Sarebbe più opportuno un obbligo.»
BE, SP: Für relevante Grundlagendaten erachten wir eine Pflicht für gerechtfertigt.
BL, BPUK/KöV, GE, LU, NE, OW, ZG: Noch mehr als bei den Daten der NADIM erachten wir es bei einem Verkehrsnetz CH als notwendig, eine Beteiligung verpflichtend vorzuschreiben, wenn sie tatsächlich als erforderlich gesehen wird. Ein mehr oder weniger zufällig zusammengesetztes Verkehrsnetz CH erscheint uns nicht zweckdienlich (BPUK/KöV: Zu unseren grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Notwendigkeit des Verkehrsnetz CH, siehe Antworten 11 und 12). 194/284
BAV-D-318B3401/238