Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

MODI bereitgestellt und genutzt werden können, desto mehr Innovationen und Effizienzverbesserungen dürften entstehen. Die negativen Auswirkungen bzw. anfallenden Kosten für die öffentliche Hand bei einer Einlieferungspflicht schätzt die WEKO im Verhältnis zum erzielbaren Nutzen als gering ein.

Ja – «Unter gewissen Bedingungen, insbesondere eines angemessenen Aufwands und einer sicheren Datenhandhabung.»

FR : Pour autant que cela n’entraine pas pour les pouvoirs publics de dépenses supplémentaires pour la récolte et la fourniture des données non compensées par des bénéfices équivalents.

FRS : Cette obligation ne devrait toutefois pas générer une obligation de récolter des données supplémentaires, ni créer de coûts disproportionnés, notamment à charge des communes et des cantons.

swisscleantech: Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Daten so gesichert und anonymisiert werden, dass keine Rückschlüsse auf Geschäftsinteressen zugelassen werden.

TI: Solo nel caso in cui siano classificati come “essenziali” dati attualmente non soggetti a obbligo di fornitura in altri ambiti (dati del TP / geodati). In questo modo la NADIM può essere resa più attrattiva anche per altri fornitori/utenti (privati in particolare).

VBZ: Die Einlieferungspflicht ist für die VBZ eine Alternative, weil sich das Prinzip der Freiwilligkeit unseres Erachtens nicht vollständig diskriminierungsfrei umsetzen lässt. Die Einlieferungspflicht muss an eine Nachfrage gekoppelt sein.

Ja – Weitere Hinweise

LITRA: Welche Mobilitätsdaten genau als Infrastruktur in MODI aufgenommen werden sollen, muss aus Sicht der LITRA noch genauer spezifiziert und der Prozess zur laufenden Festlegung dieser Daten durch alle Beteiligten klarer definiert werden.

Begründung der Ablehnenden

Nein – «Der Grundsatz der Freiwilligkeit würde verletzt.»

ASP: Unabhängig der einliefernden Stellen muss am Prinzip der Freiwilligkeit festgehalten, die Gleichbehandlung in jedem Fall sichergestellt und bestehende gesetzliche Grundlagen (Open Data) berücksichtigt werden. Open Government Data ist weiter zu fördern.

SBB: Freiwilligkeit und Gleichbehandlung müssen als Prinzipien gesetzlich festgehalten und konsequent angewendet werden. Die umfassende Kompetenzdelegation an die MDA kommt einem Blankocheck gleich. Weil der Lieferumfang für Kerndaten von der MDA definiert wird und sich in der schnelllebigen Datenwelt zwangsläufig dynamisch entwickelt, wird eine Teilnahme an NADIM unberechenbar und birgt ein hohes Risiko für datenbasierte Geschäftsmodelle. Eine allfällige Definition von Kerndaten müsste auf Gesetzesstufe konkretisiert werden. Weiter wird auch der Grundsatz der Freiwilligkeit durch die weitreichenden Kompetenzen der MDA stark relativiert. Freiwilligkeit muss deshalb als Grundsatz gesetzlich festgehalten werden und gleichermassen für private wie konzessionierte Mobilitätsanbieter gelten. Generell müssen bei einer Teilnahme an NADIM gleiche Rechte

194/274 BAV-D-318B3401/238