Rapporto sui risultati

Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 251Fedlex · Rapporto sui risultati

Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1

Gery Balmer, BAV: Wenn wir Erfolg haben wollen, müssen wir auch die kleinen Unternehmen gewinnen können. Nur so können wir bis in die Kapillaren unseres Mobilitätsnetzes gelangen. Wir dürfen diese aber nicht mit zu restriktiven Bedingungen abschrecken.

Christian Laux, Swiss Data Alliance: Wenn es darum geht in die Kapillaren zu kommen, dann sollte das mit den entsprechenden verbindlichen Kerndaten adressiert werden

Thomas Küchler, openmobility.ch: Es geht per 2050 um CO2 und um einen besseren Modalsplit mit mehr kollektiven Verkehrsmitteln, das ist nicht gleich mehr öV. Wenn Freiwilligkeit im Vordergrund steht, dann schaffen wir eine Einladung an die Marktkräfte. Es entsteht eine Sogwirkung.

Christian Laux, Swiss Data Alliance: Gesamtgesellschaftlich ist es sinnvoll Kerndatensätze so weit zu fassen, dass möglichst viele mitmachen. Das ist eine spieltheoretisch interessante Herausforderung. Wie viele Kerndaten sind für eine Sogwirkung ausreichend?

Helmut Eichhorn, Alliance SwissPass: Die Frage ist die Zielsetzung. Ist das politische Ziel des Shifts des Modalsplits im Vordergrund oder nur ein freier Marktplatz? Es gilt dem Markt Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine bedürfnisgerechte Entwicklung zu provozieren. Mit dieser politischen Ausgangslage sollten wir ermöglichen und nicht verpflichten.

Gery Balmer, BAV: Auch Masse schafft Anziehungskraft und damit eine gewisse Attraktivität, um sich anzuschliessen.

Thomas Küchler, openmobility.ch: Die Hauptstossrichtung ist der Mobilitätsshift, aber demgegenüber gilt es auch ein digitales Ökosystem zur Verfügung zu stellen, um den Big 5 zu begegnen und um kleinen Unternehmen, neue innovative Geschäftsmodelle zu ermöglichen.

Richard Lutz, PostAuto: Die Sogwirkung unterstütze ich. Doch sind wir mit dem Gesetz parat,

wenn dann Akteure viele Daten bereitstellen werden. Gibt es eine Grenze für die Daten, welche die NADIM bereitstellt – eine Kapazitätsbeschränkung? Sie muss daher schnell neue Kapazitäten schaffen können.

Antwort Gery Balmer, BAV: Nein, es gibt keine Kapazitätsgrenze: Zum einen bleiben die Daten ja grundsätzlich bei den Dateneignern – die NADIM stellt sicher, dass diese flexibel weitergeben werden können. Zum anderen können für neue Daten durch die Betreiberin der NADIM unter Einbezug der Akteure auch neue Standards geschaffen werden.

Thomas Küchler, openmobility.ch: Es muss sich auf Mobilitätsdaten beschränken. Es gilt Freiwilligkeit und Gleichbehandlung sicherzustellen. Time to Market ist zentral. Die NADIM muss dem Markt folgen können. Wir müssen als Marktakteurgemeinschaft die Betreiberin legitimiert begleiten. Das muss eine Genossenschaft sein. Das Spiel muss zwischen den Akteuren gespielt werden.

Peter Grütter, ASUT: Wir haben Mobilitätsanbieter wie der öV, die Einlieferungspflichten haben; Private haben keine und einige haben einen Nutzen Deshalb sollten alle Mobilitätsanbieter unbesehen eine kleine Menge von Pflichtdaten einliefern müssen. Die Sogwirkung ist nicht das Ziel eines verteilten Netzes. Der Vorteil ist, dass die Informationen über ganz viele Kanäle an möglichst viele Teilnehmende fliessen. Das Fliessen der Information zwischen den Netzknoten und den Endpunkten ist zentral für den Erfolg des Ökosystems.

Angela von Rooden, CH++: Wie sieht die Strasse die Kerndatenpflicht? Beim öV ist das ja bekannt.

Peter Goetschi, TCS: Die Mobilitätsbranche als solche gibt es ja nicht. Wir sind nicht für eine Erhöhung des Modalsplits – sondern für einen effizienten Modalsplit - das muss nicht per se ein höherer öV-Anteil sein. Es geht also darum, dass möglichst viele mitmachen. Es geht nicht um öV versus Auto. Sondern um Mischformen. Ziel muss sein, dass ich einfach umsteigen kann. Es braucht mindestens: Wer, wo, Preis. Die konkrete Definition von Kerndaten ist schwierig. Wir begrüssen die Variante mit der Empfehlung, um die Eintrittshürde so tief wie möglich zu halten und den Sog zu erzeugen.

251/284 BAV-D-318B3401/238