11 Nutzungsänderungen bei Bauwerken

MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe

Geltend · Stand ab 1. Mai 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 11 · Deutsch

Nutzungsänderungen bei Bauwerken liegen grundsätzlich vor, wenn deren Verwendungszweck innerhalb der unternehmerischen Tätigkeit ändert, d.h. der Anteil für zum Vorsteuerabzug berechtigende bzw. vom Vorsteuerabzug ausgeschlossene Leistungen zu- oder abnimmt. Je nachdem ergibt sich daraus eine Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch nach Art. 31 MWSTG oder Einlageentsteuerung nach Art. 32 MWSTG).

[Abbildung: im Original]

Ausführliche Informationen dazu können der MWST-Info Nutzungsänderungen und der MWST-Branchen-Info Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien entnommen werden.