Baugewerbe

MWST-Branchen-Info 04 · Stand ab 14. April 2023 · Mehrwertsteuer · 68 Ziffern

Die ESTV gibt diese Publikation als Webpublikation heraus, Ziffer um Ziffer, jede mit ihrem eigenen Stand. Hier hat jede Ziffer ihre Seite, im Wortlaut des Amts; das Original steht daneben.

Geltend

ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Deutsch

Inhalt

  1. Vorbemerkungen
  2. Einleitende Erläuterungen zur vorliegenden MWST-Branchen-Info
  3. 1 Steuer- und Abrechnungspflicht von Personengesellschaften
  4. 2 Steuerobjekt
  5. 2.1 Beispiele von steuerbaren Lieferungen
  6. 2.2 Beispiele von steuerbaren Dienstleistungen
  7. 2.3 Beispiele von Leistungen, die von der Steuer ausgenommen sind
  8. 3 Ort der Lieferung
  9. 4 Ort der Dienstleistung
  10. 4.1 Grundsatz
  11. 4.2 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien
  12. 4.2.1 Dienstleistungen, die unter Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe f MWSTG fallen
  13. 4.2.2 Dienstleistungen, die unter Artikel 8 Absatz 1 MWSTG fallen
  14. 5 Steuerbemessungsgrundlage
  15. 5.1 Entgelt, Grundsatz
  16. 5.2 Entgelt für besondere Leistungen oder aus besonderen Vertragsklauseln
  17. 5.3 Entgeltsminderungen
  18. 5.4 Keine Entgeltsminderungen
  19. 5.5 Sicherheitsleistung und Garantierückbehalt
  20. 6 Zeitpunkt der Versteuerung
  21. 7 Buchführung
  22. 8 Neuerstellung und Umbau von Bauwerken zwecks Verkauf (Abgrenzung zwischen von der Steuer ausgenommenen und steuerbaren Immobilienlieferungen; s. Ziff. 8.1–8.5) und Vermietung oder Verpachtung (s. Ziff. 8.6)
  23. 8.1 Einleitende Bemerkungen
  24. 8.1.1 Betroffener Personenkreis
  25. 8.1.2 Zeitliche Wirkung
  26. 8.1.2.1 Grundsatz
  27. 8.1.2.2 Baubeginn bis 31. Dezember 2009
  28. 8.1.2.3 Baubeginn zwischen 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2013
  29. 8.1.2.4 Baubeginn ab 1. Juli 2013
  30. 8.2 Grundsatz für die Abgrenzung von der Steuer ausgenommene und steuerbare Immobilienlieferung
  31. 8.3 Bauwerke/Objekte
  32. 8.3.1 Bauwerke
  33. 8.3.2 Objekte
  34. 8.3.3 Bauwerke mit unterschiedlich zu qualifizierenden Objekten
  35. 8.3.4 Steuerliche Qualifikation pro Objekt
  36. 8.3.5 Festlegung des Baubeginns pro Bauwerk
  37. 8.3.6 Wann liegt ein Umbau vor?
  38. 8.3.7 Baubeginn
  39. 8.3.7.1 Baubeginn bei Neubauten
  40. 8.3.7.2 Baubeginn bei Umbauten
  41. 8.4 Rechtsfolgen
  42. 8.4.1 Von der Steuer ausgenommene Immobilienlieferung
  43. 8.4.1.1 Besteuerung
  44. 8.4.1.2 Vorsteuerabzug
  45. 8.4.2 Steuerbare Immobilienlieferung
  46. 8.4.2.1 Besteuerung
  47. 8.4.2.2 Vorsteuerabzug
  48. 8.4.3 Bauwerke mit unterschiedlich zu qualifizierenden Objekten
  49. 8.4.3.1 Besteuerung
  50. 8.4.3.2 Vorsteuerabzug
  51. 8.4.4 Gemeinschaftliche Bauwerke
  52. 8.5 Zusatzwünsche der Käufer
  53. 8.6 Erstellung von Bauwerken zwecks Vermietung oder Verpachtung; Vorsteuerabzug und -korrektur
  54. 8.7 Rückbau-, Bodensanierungs- und Renovationskosten
  55. 8.7.1 Einleitende Bemerkungen
  56. 8.7.2 Vorsteuerbelastete Aufwendungen betreffend Rückbau
  57. 8.7.2.1 Rückbau durch den bisherigen Eigentümer (ohne / mit Eigentumswechsel nach dem Rückbau)
  58. 8.7.2.2 Rückbau durch den neuen Eigentümer
  59. 8.7.3 Renovation, bei welcher die Gebäudehülle im Wesentlichen erhalten bleibt
  60. 8.7.3.1 Durch den bisherigen Eigentümer (ohne/mit Eigentumswechsel nach der Renovation)
  61. 8.7.3.2 Durch den neuen Eigentümer
  62. 9 Option
  63. 10 Wert des Bodens
  64. 11 Nutzungsänderungen bei Bauwerken
  65. 12 Kantinen / Personalunterkünfte
  66. 12.1 Bauunternehmer als Betreiber
  67. 12.2 Dritte als Betreiber
  68. Zuständigkeiten