Baugewerbe
MWST-Branchen-Info 04 · Stand ab 14. April 2023 · Mehrwertsteuer · 68 Ziffern
Die ESTV gibt diese Publikation als Webpublikation heraus, Ziffer um Ziffer, jede mit ihrem eigenen Stand. Hier hat jede Ziffer ihre Seite, im Wortlaut des Amts; das Original steht daneben.
Geltend
ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Deutsch
Inhalt
- Vorbemerkungen
- Einleitende Erläuterungen zur vorliegenden MWST-Branchen-Info
- 1 Steuer- und Abrechnungspflicht von Personengesellschaften
- 2 Steuerobjekt
- 2.1 Beispiele von steuerbaren Lieferungen
- 2.2 Beispiele von steuerbaren Dienstleistungen
- 2.3 Beispiele von Leistungen, die von der Steuer ausgenommen sind
- 3 Ort der Lieferung
- 4 Ort der Dienstleistung
- 4.1 Grundsatz
- 4.2 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien
- 4.2.1 Dienstleistungen, die unter Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe f MWSTG fallen
- 4.2.2 Dienstleistungen, die unter Artikel 8 Absatz 1 MWSTG fallen
- 5 Steuerbemessungsgrundlage
- 5.1 Entgelt, Grundsatz
- 5.2 Entgelt für besondere Leistungen oder aus besonderen Vertragsklauseln
- 5.3 Entgeltsminderungen
- 5.4 Keine Entgeltsminderungen
- 5.5 Sicherheitsleistung und Garantierückbehalt
- 6 Zeitpunkt der Versteuerung
- 7 Buchführung
- 8 Neuerstellung und Umbau von Bauwerken zwecks Verkauf (Abgrenzung zwischen von der Steuer ausgenommenen und steuerbaren Immobilienlieferungen; s. Ziff. 8.1–8.5) und Vermietung oder Verpachtung (s. Ziff. 8.6)
- 8.1 Einleitende Bemerkungen
- 8.1.1 Betroffener Personenkreis
- 8.1.2 Zeitliche Wirkung
- 8.1.2.1 Grundsatz
- 8.1.2.2 Baubeginn bis 31. Dezember 2009
- 8.1.2.3 Baubeginn zwischen 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2013
- 8.1.2.4 Baubeginn ab 1. Juli 2013
- 8.2 Grundsatz für die Abgrenzung von der Steuer ausgenommene und steuerbare Immobilienlieferung
- 8.3 Bauwerke/Objekte
- 8.3.1 Bauwerke
- 8.3.2 Objekte
- 8.3.3 Bauwerke mit unterschiedlich zu qualifizierenden Objekten
- 8.3.4 Steuerliche Qualifikation pro Objekt
- 8.3.5 Festlegung des Baubeginns pro Bauwerk
- 8.3.6 Wann liegt ein Umbau vor?
- 8.3.7 Baubeginn
- 8.3.7.1 Baubeginn bei Neubauten
- 8.3.7.2 Baubeginn bei Umbauten
- 8.4 Rechtsfolgen
- 8.4.1 Von der Steuer ausgenommene Immobilienlieferung
- 8.4.1.1 Besteuerung
- 8.4.1.2 Vorsteuerabzug
- 8.4.2 Steuerbare Immobilienlieferung
- 8.4.2.1 Besteuerung
- 8.4.2.2 Vorsteuerabzug
- 8.4.3 Bauwerke mit unterschiedlich zu qualifizierenden Objekten
- 8.4.3.1 Besteuerung
- 8.4.3.2 Vorsteuerabzug
- 8.4.4 Gemeinschaftliche Bauwerke
- 8.5 Zusatzwünsche der Käufer
- 8.6 Erstellung von Bauwerken zwecks Vermietung oder Verpachtung; Vorsteuerabzug und -korrektur
- 8.7 Rückbau-, Bodensanierungs- und Renovationskosten
- 8.7.1 Einleitende Bemerkungen
- 8.7.2 Vorsteuerbelastete Aufwendungen betreffend Rückbau
- 8.7.2.1 Rückbau durch den bisherigen Eigentümer (ohne / mit Eigentumswechsel nach dem Rückbau)
- 8.7.2.2 Rückbau durch den neuen Eigentümer
- 8.7.3 Renovation, bei welcher die Gebäudehülle im Wesentlichen erhalten bleibt
- 8.7.3.1 Durch den bisherigen Eigentümer (ohne/mit Eigentumswechsel nach der Renovation)
- 8.7.3.2 Durch den neuen Eigentümer
- 9 Option
- 10 Wert des Bodens
- 11 Nutzungsänderungen bei Bauwerken
- 12 Kantinen / Personalunterkünfte
- 12.1 Bauunternehmer als Betreiber
- 12.2 Dritte als Betreiber
- Zuständigkeiten