2.1 Beispiele von steuerbaren Lieferungen

MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe

Geltend · Stand ab 1. Juni 2014

ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 2.1 · Deutsch

(betreffend Ort der Lieferung; → Ziff. 3)

  • Ausführung von Arbeiten an unbeweglichen Gegenständen (Bauwerken / Grundstücken), d.h. baugewerbliche Arbeiten aufgrund eines Werkvertrages oder Auftrages; darunter fallen beispielsweise auch Sondierbohrungen (ohne Analyse und Berichterstattung über die Bodenbeschaffenheit) und Schneeräumungsarbeiten;

  • Ausführung von Arbeiten aufgrund eines Generalunternehmervertrages;

  • Leistungen aufgrund von Abonnementsverträgen für Wartung, Service, Unterhalt usw.;

  • Erstellen von provisorischen Einrichtungen (z.B. Gerüste, Schalungen, Bauplatzinstallationen, Baugespanne und -tafeln, Festhallen, Tribünen, Lautsprecher- und Beleuchtungsanlagen);

  • Vermietung von Betriebsmitteln mit oder ohne Bedienungspersonal wie beispielsweise Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, und zwar unabhängig von der Dauer der Vermietung;

  • Verkauf neuer oder gebrauchter beweglicher Gegenstände;

  • Leistungen der Gesellschafter einer einfachen Gesellschaft (Arbeits- oder Handwerkergemeinschaft, Konsortium usw.) in Form von baugewerblichen Arbeiten, Lieferungen von Material, Maschinen- und Gerätevermietung mit oder ohne Bedienungspersonal usw. (nicht jedoch reine Kapitalzuschüsse).