8.1.1 Betroffener Personenkreis
MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe
Geltend · Stand ab 1. Juni 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 8.1.1 · Deutsch
Die nachfolgenden Ziffern richten sich in erster Linie an sämtliche Veräusserer von neu erstellten oder umgebauten Bauwerken und/oder Objekten, unabhängig davon, ob sie bei der Erstellung oder beim Umbau Eigenleistungen erbringen oder nicht (z.B. Bauunternehmer, Investoren, Baugenossenschaften, Pensionskassen, Konsortien, einfache Gesellschaften, Stiftungen, Vereine oder private Immobilieneigentümer), wie ihre Firmenbezeichnung lautet oder unter welchem Namen sie am Markt auftreten.
[Abbildung: im Original] | Zum betroffenen Personenkreis ist zudem das Beispiel 1 der nachfolgenden Ziffer 8.3.4 zu beachten. |