8.1.1 Betroffener Personenkreis

MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe

Geltend · Stand ab 1. Juni 2014

ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 8.1.1 · Deutsch

Die nachfolgenden Ziffern richten sich in erster Linie an sämtliche Veräusserer von neu erstellten oder umgebauten Bauwerken und/oder Objekten, unabhängig davon, ob sie bei der Erstellung oder beim Umbau Eigenleistungen erbringen oder nicht (z.B. Bauunternehmer, Investoren, Baugenossenschaften, Pensionskassen, Konsortien, einfache Gesellschaften, Stiftungen, Vereine oder private Immobilieneigentümer), wie ihre Firmenbezeichnung lautet oder unter welchem Namen sie am Markt auftreten.

[Abbildung: im Original]

Zum betroffenen Personenkreis ist zudem das Beispiel 1 der nachfolgenden Ziffer 8.3.4 zu beachten.