11.1 Ergänzungen zur Rechnungsstellung

MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe

Geltend · Stand ab 22. März 2022

ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 11.1 · Deutsch

a)

Separate Rechnungsstellung
Eine separate Rechnungsstellung liegt vor, wenn die steuerpflichtige Person in der Rechnung vor dem Total die einzelnen Leistungen text- und betragsmässig separat fakturiert. Kurtaxen sind grundsätzlich separat zu fakturieren.

 

[Abbildung: im Original]

Rechnungsbeispiele in den Ziffern 13.1, 13.2 und 13.9.

b)

Steuerlicher Ausweis
Ein steuerlicher Ausweis liegt vor, wenn die steuerpflichtige Person die einzelnen Leistungen nicht separat in Rechnung stellt, sondern nach dem Total nur betragsmässig auf die einzelnen Steuersätze aufteilt.

Solche Steuerausweise genügen grundsätzlich nicht als Aufteilung auf die verschiedenen Steuersätze. Ausnahmen bilden die pauschalen Ermittlungen für Vollpensionsarrangements (→ Ziff. 6.4.4.1), Packages (→ Ziff. 6.4.3.2) und durch Seminarhotels erbrachte Leistungen (→ Ziff. 6.4.4.2).

 

[Abbildung: im Original]

Rechnungsbeispiele in den Ziffern 13.3–13.8, 13.10 und 13.11.